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Condor, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und die Insolvenz von Thomas Cook

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook hat sich nun auch auf die Tochtergesellschaften Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen ausgeweitet. Diese Unternehmen sind nun ebenfalls insolvent. Bei der Condor sieht die Lage grundsätzlich besser aus. Der Beitrag zeigt die Auswirkung für Kunden, Arbeitnehmer und Gläubiger / Lieferanten der genannten Unternehmen.

Kunden von Condor:

Das Geschäft von Condor läuft derzeit ganz normal weiter. Dies liegt nicht nur an dem Überbrückungskredit der deutschen Bundesregierung, sondern auch an den - im Vergleich zu Thomas Cook - grundsätzlich vernünftigen Finanzkennzahlen.

Wie sich die Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook auf das zukünftige Geschäft von Condor auswirkt, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Trotzdem müssen sich die Kunden, die aktuell eine Buchung bei Condor haben, grundsätzlich erstmal keine Sorge machen. Im Zweifel können Kunden bei einer Pauschalreise bzw. verbundenen Reiseleistung vom Sicherungsschein profitieren. Voraussetzung ist natürlich, dass die Versicherungssumme etwaige Schäden vollständig deckt.

Kunden von Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen:

Kunden von Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen stehen derzeit leider nicht so gut da, wie die Kunden von Condor. Der Grund ist, dass diese Tochtergesellschaften unmittelbar von der Insolvenz der Muttergesellschaft betroffen sind und ebenfalls insolvent sind. Das bedeutet, dass die gebuchten Reisen nicht stattfinden werden - auch dann, wenn sie schon bezahlt wurden.

Immerhin besteht aufgrund des Sicherungsscheins Hoffnung auf eine nachträgliche Erstattung. Ob die Versicherungssumme ausreichen wird, um alle Kunden vollständig zu befriedigen, ist derzeit noch nicht klar. Aber auch falls das nicht der Fall sein sollte, ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die Bundesregierung hier aushilft. Immerhin hat sie offensichtlich die europarechtlichen Vorgaben aus Brüssel zum Verbraucherschutz nicht ausreichend umgesetzt.

Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister Kaera wenden. Die Telefonnummer lautet: 06172 99761123 und die Website finden Sie hier: www.kaera-ag.de.

Arbeitnehmer und die Insolvenz von Thomas Cook, Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen:

Die Arbeitnehmer der insolventen Unternehmen Thomas Cook, Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen haben im Falle des Insolvenzereignisses grundsätzlich Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieser Anspruch besteht dann für drei Monate und orientiert sich am vorherigen Nettogehalt. Unter Umständen besteht dieser Anspruch auch schon im vorläufigen Insolvenzverfahren und umfasst auch einen Vorschuss. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die genannten Unternehmen von anderen Gesellschaften - mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen - übernommen werden.

Was bedeutet die Insolvenzanfechtung für Gläubiger und Lieferanten:

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, anfechtbare Zahlungen an Gläubiger und Lieferanten anzufechten, § 133 InsO. Hiervon sind Zahlungen der letzten vier Jahre vor dem Insolvenzereignis betroffen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vertragspartner die Zahlungsunfähigkeit gekannt hat. Bloße Kenntnis von der "drohenden" Zahlungsunfähigkeit schadet nicht. Deshalb ist es für den Verwalter grundsätzlich schwer, dieses Wissen beim Empfänger nachzuweisen. Ratenzahlungsvereinbarungen sind ebenfalls nicht schädlich. Bargeschäfte sind sowieso privilegiert, § 142 InsO. Dies sind solche Geschäfte, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners geflossen ist, die also in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Zahlung stehen. Das ist insbesondere bei Vorkasse regelmäßig der Fall.

Zusammenfassung:

  • Kunden von Condor sind derzeit noch auf der sicheren Seite, denn die Geschäfte laufen im Moment normal weiter. Die Zahlungsfähigkeit ist zumindest derzeit durch einen Überbrückungskredit der Bundesregierung gesichert.
  • Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen sind unmittelbar von der Insolvenz betroffen. Die gebuchten Reisen finden nicht statt. Eine Erstattung kann kurzfristig nur über den Sicherungsschein erlangt werden. Ob am Ende des Insolvenzverfahrens eine angemessene Quote für die Kunden übrig bleibt, ist leider eher unwahrscheinlich.
  • Ob die Versicherungssumme aus den Sicherungsscheinen ausreichen wird, um alle Kunden vollständig zu befriedigen, ist nicht sicher. Unter Umständen springt die Bundesregierung ein, um die Lücke zu schließen. Die europarechtlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz bei Reisenden wurden vom Gesetzgeber offensichtlich nicht ausreichend umgesetzt, wenn die Versicherungssummen nicht ausreichen, um die Reisenden vollständig zu befriedigen.
  • Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister Kaera wenden. Die Telefonnummer lautet: 06172 99761123 und die Website finden Sie hier: www.kaera-ag.de.
  • Arbeitnehmer der genannten Unternehmen, die kein Gehalt erhalten, haben grundsätzlich Anspruch auf Insolvenzgeld.
  • Der Insolvenzverwalter kann unter Umständen Zahlungen der insolventen Unternehmen anfechten, wenn der Vertragspartner die Zahlungsunfähigkeit kannte.

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