DIRO Business // Haftung der Staaten in Europa
Die Auswirkungen der Pandemie haben uns alle weltweit erfasst. Dies ist mit unterschiedlicher Intensität in den einzelnen Ländern geschehen. Die europäischen Staaten haben hierauf auf unterschiedliche Weise reagiert.
Nachdem sich bis Ende Mai der Schwerpunkt der Wahrnehmung und Handlung darauf gerichtet hat, die Gesundheitsgefährdung in der Bevölkerung in Grenzen zu halten, folgt nunmehr in jeder Gesellschaft u.a. die Fragestellung: Wie hoch ist der Schaden in den einzelnen Wirtschaftsunternehmen? Wer hat dafür aufzukommen bzw. gibt es jemanden, von dem Ersatz für die Betriebsschließungen und zusätzlichen Kosten und damit im weitestgehenden Sinne die wirtschaftlichen Folgen dieser Beeinträchtigungen der letzten Monate, verlangt werden kann?
Diese Frage wird sich sowohl in den vertraglichen Beziehungen von Firmen stellen (siehe hierzu Vertragsrecht in der Coronakrise als auch im Verhältnis zum Staat. Dieser Aspekt tritt auf, weil es letztendlich der Staat ist, der zum Schutze der Gesundheit seiner Bevölkerung in die Handlungsrechte der Bürger und der Wirtschaftsobjekte eingegriffen hat.
Die Diskussion, ob diese jeweiligen Eingriffe rechtmäßig waren und ob aus diesen Eingriffen Ersatzansprüche gegenüber den einzelnen europäischen Staaten geltend gemacht werden können, hat begonnen und wird sicherlich-mit unterschiedlicher Intensität in Europa-noch längere Zeit fortgesetzt werden. Aus diesem Thema heraus wird es Gerichtsverfahren geben und irgendwann hierzu einmal eine höchstrichterliche Rechtsprechung in den einzelnen Ländern folgen.
Wir als DIRO Business-Kanzleien , die die mittelständische Wirtschaft europaweit beraten, möchten Ihnen zu diesem Thema der Staatshaftung einen Überblick geben. Zu dieser Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen eine Staatshaftung möglich ist, finden Sie nachfolgend Beiträge zur Situation in den einzelnen europäischen Ländern. Machen Sie sich ein Bild von der Rechtslage in den einzelnen Ländern und melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie hierzu Fragen haben.
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Corona-Krise in Spanien
von Nathalie Kühlmann, LIC. IUR., Abogada | Partner, Lara Campanario Ciaurri, LL.M., Abogada | Partner, DAUSS Abogados, S.L.P., Barcelona
In Spanien wurde am 14. März per königlichem Dekret des Ministerpräsidenten der Alarmzustand für 15 Tage ausgerufen und zwischenzeitlich bereits zweimal verlängert, derzeit gültig bis zum 10. Mai 2020.Dieses Real Dekret sieht unter anderem die allgemeine Ausgangssperre, mit wenigen Ausnahmen, sowie die Suspendierung der Öffnung von Geschäften, kulturellen Einrichtungen, Freizeitaktivitäten und –einrichtungen, Hotels und Restaurants etc. vor.Können nun Geschäftsinhaber für den Schaden, den sie durch die genannte Schließung erlitten haben, den Staat zur Verantwortung ziehen? Weiterlesen.
Ersatzansprüche gegen den Staat wegen der COVID-19-Bekämpfungsmaßnahmen?
von Prof. Dr. Hanns-Christian Salger, LL.M., Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York), Bremenkamp Salger PartmbB, Frankfurt
Gastronomen, Hoteliers, Betreiber von Fitnessclubs, Reisebüroinhaber und viele andere Gewerbetreibende in Deutschland waren seit Mitte März 2020 an der Ausübung ihres Gewerbes teilweise oder vollständig gehindert. Diese Maßnahmen dauern bis zum heutigen Tag zumindest in abgeschwächter Form an. Es stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob diese Eingriffe Staatshaftungsansprüche auslösen. Weiterlesen.
Standpunkt zur Staatshaftung Slowakei
von Mgr. Nina Šťastná, Advokátka, Associate, bnt Attorneys in CEE, Slowakei
Die slowakische Regierung reagierte auf die weltweite COVID-19 Pandemie mit rascher Serie von Maßnahmen, welche die minimale Verbreitung der Krankheit zur Folge hatten. Obwohl die Slowakei aus gesundheitlicher Sicht als „Erfolgsgeschichte“ bezeichnet wurde, bleiben die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen und somit etwaige rechtlichen Folgen für unser Land fraglich. Weiterlesen.