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Koffer Weg - Mitverschulden des Fahrgasts

Der OGH (24.04.2020, 7 Ob 184/19p; www.ris.bka.gv.at/jus ) entschied jüngst, dass Flixbus für den Verlust von Gepäck haftet, den Fahrgast unter Umständen jedoch ein Mitverschulden daran trifft. Entgegen dem Hinweis auf der Buchungsbestätigung, kennzeichnete der Passagier den Koffer nicht mit den dafür vorgesehenen Gepäckanhängern. Der Busfahrer unterließ es, den Fahrgast beim Verladen des Koffers auf den fehlenden Gepäckanhänger aufmerksam zu machen. An der Endstation war der Koffer unauffindbar.

Nach Ansicht des OGH hätte der Fahrer dem Passagier einen Gepäckanhänger aushändigen müssen und den ungekennzeichneten Koffer nicht verladen dürfen. Der Passagier hat eine auffallende Sorglosigkeit zu verantworten, da er den Koffer nicht kennzeichnete und sich beim Fahrer um keinen Gepäckanhänger bemühte. Flixbus muss dem Passagier daher nur zwei Drittel des Schadens ersetzen. Es empfiehlt sich daher, das Gepäck auch bei Busreisen mit seinem Namen zu kennzeichnen und davon – für den Streitfall – ein Beweisfoto zu machen.

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