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Andreas Föhr Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Andreas Föhr ist als Fachanwalt für Familienrecht für das gesamte Familienrecht zuständig. Zudem zählt das Verkehrsrecht mit allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. der Verkehrsunfallregulierung sowie vertraglicher Probleme rund um den Autokauf zu seiner Expertise als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Darüber hinaus ist er als Fachanwalt für Strafrecht zuständig für die Bearbeitung aller strafrechtlichen Mandate. Zu dem von ihm bearbeiteten Rechtsbereich gehört schließlich das Erbrecht mit all seinen Problematiken rund um Erben und Vererben. Ihre Interessen vertritt Rechtsanwalt Föhr sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Rechtsanwalt Föhr ist Partner im Sinne des PartG.

Karriere

2017
Fachanwalt für Familienrecht

2009
Fachanwalt für Strafrecht

2008
Fachanwalt für Verkehrsrecht

1999
Zulassung als Rechtsanwalt

Referendariat
im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz

Studium der Rechtswissenschaften
in Bonn

Fachanwaltschaften

  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
    Mitglied
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
    Mitglied
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
    Mitglied
  • Strafverteidigervereinigung NRW
    Mitglied
  • Strafverteidigernotdienstes Bonn
    Mitglied

Portrait Andreas Föhr

Andreas Föhr
Franken • Grillo • Steinweg
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht ,
Fachanwalt für Strafrecht ,
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsgebiete
Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht

+49 228 96 999-11
foehr@martinsplatz.de
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