Andreas Föhr Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Föhr ist als Fachanwalt für Familienrecht für das gesamte Familienrecht zuständig. Zudem zählt das Verkehrsrecht mit allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. der Verkehrsunfallregulierung sowie vertraglicher Probleme rund um den Autokauf zu seiner Expertise als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Darüber hinaus ist er als Fachanwalt für Strafrecht zuständig für die Bearbeitung aller strafrechtlichen Mandate. Zu dem von ihm bearbeiteten Rechtsbereich gehört schließlich das Erbrecht mit all seinen Problematiken rund um Erben und Vererben. Ihre Interessen vertritt Rechtsanwalt Föhr sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Rechtsanwalt Föhr ist Partner im Sinne des PartG.
Karriere
2017
Fachanwalt für Familienrecht
2009
Fachanwalt für Strafrecht
2008
Fachanwalt für Verkehrsrecht
1999
Zulassung als Rechtsanwalt
Referendariat
im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Studium der Rechtswissenschaften
in Bonn
Fachanwaltschaften
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
-
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Mitglied
-
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
Mitglied
-
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
Mitglied
-
Strafverteidigervereinigung NRW
Mitglied
-
Strafverteidigernotdienstes Bonn
Mitglied