Andreas Föhr Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Föhr ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht für das gesamte verkehrsrechtliche Dezernat zuständig. Zudem zählt das Familienrecht mit den familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen zu seinen Schwerpunkten. Auch Mandate aus dem Rechtsgebiet der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Darüber hinaus ist er als Fachanwalt für Strafrecht zuständig für die Bearbeitung der strafrechtlichen, insbesondere wirtschaftsstrafrechtlichen Mandate, sowie als Fachanwalt für Verkehrsrecht zuständig für das gesamte verkehrsrechtliche Dezernat.
Daneben berät und vertritt er Sie gerichtlich und außergerichtlich im Haftungsrecht.
Rechtsanwalt Föhr ist Partner im Sinne des PartG.
Karriere
2017
Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht
2009
Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
2008
Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht
juristisches Referendariat
Koblenz
Studium der Rechtswissenschaften
Universität Bonn
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Familienrecht
Mitgliedschaften
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Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Mitglied
-
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
Mitglied
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Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
Mitglied
-
Strafverteidigervereinigung NRW
Mitglied
-
Strafverteidigernotdienstes Bonn
Mitglied