Markus Hannen Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Markus Hannen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, auf diesen Rechtsgebieten über eine mehr als 15-jährige Praxis.
Er vertritt sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich mittelständige Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Er ist Syndikusanwalt eines Verbandes. Rechtsanwalt Hannen bearbeitet in der Sozietät das gesamte individuelle und kollektive Arbeitsrecht, sowie das Sozial- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere mit Bezug zum Arbeitsrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich ist Rechtsanwalt Hannen im Wohnungs- aber auch im Gewerberaummietrecht tätig und vertritt gleichermaßen Vermieter und Mieter. Im WEG-Recht vertritt er nicht nur Wohnungseigentümer, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsverwalter.
Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Hannen sowohl für Ärzte als auch Patienten das Gebiet des Medizinrechtes insbesondere des Arzthaftungsrechts.
Rechtsanwalt Hannen ist Partner im Sinne des PartG.
Karriere
2008
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2008
Fachanwalt für Arbeitsrecht
1999
Zulassung als Rechtsanwalt
Langjährige Tätigkeit im Bereich der Hausverwaltung bereits während des Studiums und der Referendarzeit
Studium der Rechtswissenschaften
Universität Bonn
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitgliedschaften
-
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Mitglied
-
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilienrecht im DAV
Mitglied
-
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
Mitglied