Charlotte Rosendahl Rechtsanwältin
Charlotte Rosendahl berät auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, vor allem im Bereich des Kredit- und Leasingvertragsrechts. Ihre Tätigkeit umfasst zudem die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, insbesondere von Banken und Sparkassen. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Sie spricht fließend Englisch.
Charlotte Rosendahl hat Rechtswissenschaften in Bielefeld und Münster studiert. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie nach dem Ersten Staatsexamen im Jahr 2019 in Münster. Im Anschluss an das Zweite Staatsexamen folgte die Anwaltszulassung im Jahr 2021.