Rudolf Brocker Rechtsanwalt, Notar a.D.
Rudolf Brocker ist Fachanwalt für Familienrecht und seit vielen Jahren rechtsberatend und forensisch tätig. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Erb- und Familienrecht.
Er spricht fließend Englisch.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, das er 1978 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss, legte er im Jahr 1981 das Zweite Staatsexamen ab. In diesem Jahr wurde er auch als Rechtsanwalt zugelassen. 1987 wurde Rudolf Brocker zu einem erbrechtlichen Thema promoviert. Seit 2006 ist er Fachanwalt für Familienrecht. Von 2007 bis 2022 war er Notar. Bis Ende des Jahres 2022 war er Partner der Streitbörger PartGmbB.
Fachanwaltschaften
- Familienrecht