Hans Simon Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Hans Simon ist Spezialist für Rechtsmittelverfahren und verfügt über eine große Erfahrung bei der Bearbeitung von zivilrechtlichen und familienrechtlichen Berufungsmandaten am Oberlandesgericht, an dem er seit 1990 zugelassen ist.
Mit Berufungsmandaten beim Oberlandesgericht wird er auch immer wieder von Anwaltskanzleien aus dem gesamten OLG-Bereich Düsseldorf betraut, da man dort die Vorteile des sogenannten 4-Augen-Prinzips schätzt.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und als solcher ein besonders kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder auch Geschäftsführerdienstverträgen sowie den Problemen, die sich bei deren Beendigung ergeben (Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzklagen). Entsprechendes gilt für die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern während des laufenden Arbeitsverhältnisses.
Ferner ist Rechtsanwalt Simon Fachanwalt für Familienrecht. Hier verfügt er über eine inzwischen 25jährige Erfahrung bei der Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und nicht zuletzt bei der Bearbeitung von familienrechtlichen Gerichtsverfahren.
Rechtsanwalt Simon ist Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Karriere
Verleihung des Titels Fachanwalt für Familienrecht
Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht
1990
Zulassung zum Oberlandesgericht
Eintritt in die Kanzlei
Zulassung als Rechtsanwalt
Studium der Rechtswissenschaften
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
Mitgliedschaften
-
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mitglied des Vorstands