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Erbrecht
Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München gibt Veranlassung, sich noch einmal die Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament zu vergegenwärtigen. Dieses hatte nun darüber zu befinden, ob es sich bei einer mitten im Testament platzierten Unterschrift um eine ordnungsgemäße Unterschrift im Sinne von § 2247 BGB handelt oder ob das Testament der Erblasserin mangels Unterschrift als formunwirksam anzusehen ist.
Kein Eigentümerbeschluss erforderlich
Wohnungseigentum: Verwalter darf über Versorgungsverträge entscheiden
Der Verwalter darf über den Abschluss eines Versorgungsvertrags regelmäßig aus eigener Befugnis entscheiden und muss keinen Eigentümerbeschluss einholen. So sieht es das Landgericht (LG) Frankfurt am Main.