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Leasingvertrag
Nutzungsentschädigung: Rückabwicklung eines Leasingvertrags
Ist ein Leasingvertrag über ein Auto rückabzuwickeln, steht dem Leasingnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Leasingraten zu. Demgegenüber kann der Leasinggeber, also derjenige, der das Auto zur Verfügung gestellt hat, Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer verlangen. Über die einzelnen Voraussetzungen dieser Ansprüche, insbesondere über die Frage, wie die Höhe des Nutzungsersatzes zu bemessen ist, hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschieden.
Der Leasingvertrag - Ein Konstrukt zwischen Fluch und Segen
Leasing-Angebote hören sich attraktiv an. Doch bei der Rückgabe des Fahrzeugs gibt es für viele Leasingnehmer ein böses Erwachen.