Alle Beiträge zum Stichwort: Rechtsweg
Internetrecht
Rechtswidrige Äußerungen in sozialen Netzwerken
Wann müssen Provider von sozialen Netzwerken tätig werden, wenn auf ihrer Plattform rechtswidrige Äußerungen veröffentlicht werden?
WEG
Unbefugte WEG-Einberufung: Widerruf per einstweiligem Rechtsschutz möglich
Einzelne Wohnungseigentümer sind nicht zur Einberufung von Eigentümerversammlungen befugt. Tun sie dies trotzdem, können sie im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zum Widerruf der Einberufung verpflichtet werden. So sieht es das Amtsgericht (AG) Tettnang.