Alexandra Salzmann Rechtsanwältin
Frau Rechtsanwältin Salzmann absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Hiernach erfolgte die Referendarausbildung beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Am 06.12.1994 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwältin. Seit diesem Zeitpunkt ist Frau Rechtsanwältin Salzmann in der Rechtsanwaltskanzlei Leinenweber als Rechtsanwältin tätig. Schon frühzeitig erfolgte die Spezialisierung im Bereich „Familienrecht“ – sodann wurde Frau Rechtsanwältin Salzmann am 04.07.1998 durch den Vorstand der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken gestattet, die Fachbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.
Seit mehreren Jahren ist Frau Rechtsanwältin Salzmann Mitglied im Fachanwaltsausschuss Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken.
Der Tätigkeitsbereich von Frau Rechtsanwältin Salzmann liegt zum überwiegenden Teil im Familienrecht. Hierzu gehört nicht nur die Beratung im Falle von Trennung und Scheidung sowie die Erstellung von Scheidungsvereinbarungen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung durch Kooperation mit beiden Ehepartnern, sondern auch die Gestaltung von Eheverträgen vor bzw. während der Ehe. Die Tätigkeit umfaßt weiterhin sämtliche Fragen des Unterhaltsrechts, insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Elternunterhalt und darüber hinaus auch den gesamten Komplex des Güterrechtes nebst Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Zugewinnausgleich.
Karriere
1998
Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht
1994
Eintritt in die Kanzlei
1994
Zulassung als Rechtsanwältin
Referendariat beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes
Fachanwaltschaften
- Familienrecht
Mitgliedschaften
-
Fachanwaltsausschuss Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Mitglied