Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
DIRO-Netzwerk-Kanzlei

Prof. Dr. Baumann + Partner Steuerberater - Rechtsanwälte - Wirtschaftsprüfer

Ganzheitliche Beratung auf höchstem Niveau

Unsere Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater erarbeiten Hand in Hand mit Ihnen die bestmöglichen Lösungen.

Expertise:

Bank-/Wertpapierrecht | Banken und Kapitalanleger | Bankrecht | Börsenrecht | Erbrecht | Gläubigerrechte in der Insolvenz | Inkasso / Insolvenz | Insolvenzrecht | Insolvenzrechtliche Beratung | Insolvenzverwaltung | Internationales Wirtschaftsrecht | Kapitalmarktrecht | Sanierungsberatung | Verkehrsrecht | Versicherungsrecht | Zwangsversteigerungsrecht | Zwangsverwaltung

Fachanwaltschaften:

Bank- und Kapitalmarktrecht | Erbrecht | Insolvenzrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch

Prof. Dr. Baumann + Partner Steuerberater - Rechtsanwälte - Wirtschaftsprüfer

Gartenstr. 1
73430 Aalen
Deutschland

Telefon
+49 7361 780040

Fax
+49 7361 7800429

E-Mail
info@bp-tax.de

Homepage
www.bp-tax.de
Impressum der Kanzlei

Diese Kanzlei bei

Ihre Ansprechpartner

Tobias Humpf

Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter

Fachanwaltschaften:
Insolvenzrecht, Erbrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht

Prof. Dr. Baumann + Partner Steuerberater - Rechtsanwälte - Wirtschaftsprüfer
Gartenstr. 1
73430 Aalen
Deutschland

Irene Neurauter LL.M.

Wirtschaftsjuristin, Insolvenzsachbearbeiterin

Prof. Dr. Baumann + Partner Steuerberater - Rechtsanwälte - Wirtschaftsprüfer
Gartenstr. 1
73430 Aalen
Deutschland

Johannes Kopf

Rechtsanwalt

Prof. Dr. Baumann + Partner Steuerberater - Rechtsanwälte - Wirtschaftsprüfer
Gartenstr. 1
73430 Aalen
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Arbeitsrecht
23.10.2026

Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit – ein Lehrstück aus der anwaltlichen Praxis

Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit führt nicht automatisch zu einem Vergütungsanspruch. Anhand eines anonymisierten Falls aus der anwaltlichen Praxis zeigt der Beitrag, welche Voraussetzungen § 37 Abs. 3 BetrVG stellt und warum der Freizeitausgleich grundsätzlich Vorrang hat.

Beitrag lesen
Medizinrecht
23.10.2026

Konkurrentenstreit um Arztsitze: Wann erledigt sich das Auswahlverfahren von selbst – und welche strategischen Chancen eröffnet das?

Der Wettbewerb um Arztsitze oder Anstellungsgenehmigungen beschäftigt viele Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). In einem vor dem Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob die Vergabe einer Anstellungsgenehmigung automatisch »verpufft«, wenn bestimmte Ereignisse – wie z.B. ein Verzicht auf die Zulassung des ursprünglich Begünstigten oder die Umwandlung der genehmigten Anstellung in eine Zulassung des angestellten Arztes – während des laufenden Rechtsstreits eintreten. Das BSG hat mit Urteil vom 11.12.2024 klargestellt, dass sich in solchen Fällen nicht nur die einzelne Genehmigung, sondern das gesamte Auswahlverfahren erledigt. Mit Urteil vom 26.3.2025 hat der 6. Senat diese Grundsätze inzwischen ausdrücklich bestätigt und für die Frage nutzbar gemacht, unter welchen Voraussetzungen eine Anstellungsgenehmigung überhaupt erteilt werden darf. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die rechtlichen Zusammenhänge sowie die praktischen Konsequenzen für Ärztinnen, Ärzte und MVZ-Betreiber, die sich an Zulassungsverfahren beteiligen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
22.10.2026

Netzanschluss zuerst – Netzanschlussbedingungen, Fristen und technische sowie vertragliche Absicherung (PL)

Der Zugang zum Stromnetz entscheidet zunehmend darüber, ob ein Windenergieprojekt in Polen realisiert und finanziert werden kann. Die neuen Vorschriften ändern die Bedingungen für den Netzanschluss: Sie führen zusätzliche Gebühren, Sicherheitsleistungen und kürzere Fristen ein, eröffnen zugleich aber neue flexible Anschlussmodelle. Wir erläutern, was diese Änderungen für Investoren bedeuten und welche Risiken bereits bei der Projektplanung berücksichtigt werden sollten.

Beitrag lesen