Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Einzug trotz Baumängeln gilt nicht automatisch als Bauabnahme
OLG Koblenz: Wer wesentliche Baumängel zuvor gerügt hat, erklärt durch den Einzug und die vollständige Kaufpreiszahlung keine stillschweigende Abnahme
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Trotz Vorfahrt: Raser haftet überwiegend für Verkehrsunfall
LG Frankenthal: Massive Geschwindigkeitsüberschreitung wiegt schwerer als Vorfahrtsverstoß des Unfallgegners
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Investitionen in erneuerbare Energien
Genehmigungen ohne Überraschungen – Planung, Umweltentscheidungen und Zusammenarbeit mit Gemeinden
Der Erfolg eines Windenergieprojekts hängt nicht allein von einem geeigneten Standort und einer gesicherten Finanzierung ab. Entscheidend ist auch, ob Raumplanung, Umweltverfahren und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde von Anfang an aufeinander abgestimmt werden. Wo diese Prozesse auseinanderlaufen, drohen Verzögerungen, zusätzliche Kosten und Änderungen an der Projektplanung. In diesem Beitrag erläutern wir, worauf Investoren in Polen achten sollten und wie sich Genehmigungsrisiken frühzeitig erkennen lassen.
Jakub Wysocki · VON ZANTHIER & DACHOWSKI, Berlin (Deutschland)
BGH: Geschwindigkeitsmessungen auch ohne Rohmessdaten verwertbar
Fehlende Speicherung von Rohmessdaten begründet kein Beweisverwertungsverbot – Konkrete Anhaltspunkte für Messfehler erforderlich
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Arbeitsrecht
Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit – ein Lehrstück aus der anwaltlichen Praxis
Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit führt nicht automatisch zu einem Vergütungsanspruch. Anhand eines anonymisierten Falls aus der anwaltlichen Praxis zeigt der Beitrag, welche Voraussetzungen § 37 Abs. 3 BetrVG stellt und warum der Freizeitausgleich grundsätzlich Vorrang hat.
Markus Hannen · Franken • Grillo • Steinweg, Bonn (Deutschland)