Constance Koch Rechtsanwältin
Wichtig ist Frau Rechtsanwältin Koch die konsequente Durchsetzung der Interessen, eine ergebnisorientierte Beratung sowie eine ausgefeilte Strategie. Dabei ist Ausgangspunkt eine sorgfältige Überprüfung der Realisierung der gewünschten Ziele im Rahmen der vorgegebenen rechtlichen Möglichkeiten.
Strategie bedeutet darüber hinaus mehr, als nur die nach Recht und Gesetz bestehenden Chancen und Risiken abzuwägen. Denn Verhandlungsprozesse haben ihre eigene Dynamik. Die Möglichkeiten des Gesetzes sind in dem Moment voll auszuschöpfen, in dem es darauf ankommt.
Da kein Fall wie der andere ist, stellt jeder eine besondere Herausforderung dar. Dabei soll jedoch immer der Mensch, der dahinter steht, Mittelpunkt der Betrachtungsweise bleiben. Somit ist es für Frau Koch selbstverständlich, dass ein Mandat nicht mit einem gewonnen Streit oder einem positiven Vergleich endet, sondern bei Bedarf auch noch die weitere Abwicklung umfasst.
Karriere
Verleihung des Titels Fachanwältin für Verkehrsrecht
2009
Verleihung des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht
Eintritt in die Kanzlei
2006
Zulassung als Rechtsanwältin
Studium der Rechtswissenschaften
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht