Martin Hartmann Rechtsanwalt
Die besondere Aufmerksamkeit von Herrn Rechtsanwalt Hartmann gilt der präventiven Beratung und Rechtsgestaltung zur Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten. Gerade aufgrund der Zivilprozesserfahrung ist Herr Hartmann als Berater für Vertrags- und Ordnungsrecht in den angegebenen Rechtsgebieten sowohl gestaltend als auch bei der Vermittlung wirtschaftlicher, außergerichtlicher Problemlösungen tätig.
Branchenspezifische detaillierte Fachkenntnisse und Erfahrungswerte sind insbesondere vorhanden für Zulieferer der Fahrzeug- besonders der Automobilindustrie und deren Sublieferanten. Auch deren Konstrukteure und Berater, Unternehmen des Anlagen-, Maschinen- und Werkzeugbaus zählen zum Mandantenstamm.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bauprodukte- und Baubranche durch ständige Beratung und Prozessführung für Baustofflieferanten, Projektentwickler, General- und Nachunternehmer, Handwerker und Bauherren.
Zusammen mit dem Fachanwaltskollegen Peter Strenkert betreut Herr Hartmann in den angegebenen Bereichen auch das Forderungsmanagement als Prozessanwalt der Inkassoabteilung. In den Fachbereichen Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht, Bauvertragsrecht und Vertriebsrecht ist er als Dozent in Seminaren für Führungskräfte und Sachbearbeiter tätig. Auf Unternehmen maßgeschneiderte Inhouse-Mitarbeiterschulungen sind nach individueller Absprache ebenso selbstverständlich möglich, wie der Aufbau oder die Optimierung einer Textbausteinverwaltung für Ihre rechtlich relevanten Formschreiben im Geschäftsverkehr.
Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Falla berät und betreut Herr Hartmann die europarechtlich geprägten regulatorischen Bereiche des operativen Geschäfts von der Produktentwicklung bis zur Marktüberwachung.
Die Themen des gewerblichen Rechtsschutzes und die regulatorischen Rahmenbedingungen für das Unternehmen, dessen Präsenz im Internet (Website, Apps, Dienste, Onlineshops, Soziale Medien, SEA, Affiliate- und Influencermarketing) und dessen Organisation, (Zertifizierung, Geheimhaltung, Datensicherheit und den Datenschutz) berät und betreut Herr Hartmann zusammen mit Frau Rechtsanwältin Bauer, die als designierte Fachanwältin für Arbeitsrecht die Schnittstellen-Themen zu HR und Verbraucher federführend bearbeitet.
Karriere
2006
Verleihung des Titels Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
1995
Eintritt in die Kanzlei
1995
Zulassung als Rechtsanwalt
Studium der Rechtswissenschaften
Fachanwaltschaften
- Bau- und Architektenrecht