Jan-Hendrik Hermans Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Hermans führt die Familientradition als Rechtsanwalt in dritter Generation fort. Er ist seit 2005 Rechtsanwalt und seit 2010 Partner der Kanzlei.
Er hat sich spezialisiert auf Erb- und Familienrecht und trägt seit 2012 die Titel: Fachanwalt für Erb- und Familienrecht. Er berät Sie im Familien- und Erbrecht sprichwörtlich von der Wiege bis zur Bahre.
Herr Rechtsanwalt Hermans hält regelmäßig Vorträge im Erb- und Familienrecht.
Zudem hat er im Jahr 2019 den Testamentsvollstreckerlehrgang sowie das abschließende Testat erfolgreich bestanden.
Karriere
2019
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
2012
Verleihung des Titels Fachanwalt für Familienrecht
2012
Verleihung des Titels Fachanwalt für Erbrecht
2010
Eintritt in die Kanzlei
Partner der Kanzlei
2005
Zulassung als Rechtsanwalt
2005
2. Staatsexamen
2003 - 2005
Referendariat
2002 - 2003
juristischer Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei
2002
1. Staatsexamen
1998 - 2002
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Bonn
Jahrgang 1977
Fachanwaltschaften
- Erbrecht
- Familienrecht
Mitgliedschaften
-
Vorstand
Businessclub seventhirty
-
Alzheimer Gesellschaft Euskirchen
Vorstandsmitglied
-
Deutscher Anwaltverein
Mitglied
-
Arbeitsgemeinschaften Erb- und Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Mitglied