Jan-Hendrik Hermans Rechtsanwalt (Lawyer)
Rechtsanwalt Hermans führt die Familientradition als Rechtsanwalt in dritter Generation fort. Er ist seit 2005 Rechtsanwalt und seit 2010 Partner der Kanzlei.
Er hat sich spezialisiert auf Erb- und Familienrecht und trägt seit 2012 die Titel: Fachanwalt für Erb- und Familienrecht. Er berät Sie im Familien- und Erbrecht sprichwörtlich von der Wiege bis zur Bahre.
Herr Rechtsanwalt Hermans hält regelmäßig Vorträge im Erb- und Familienrecht.
Zudem hat er im Jahr 2019 den Testamentsvollstreckerlehrgang sowie das abschließende Testat erfolgreich bestanden.
Specialisations
- Law of Inheritance
- Family Law