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Erbrecht in der Schweiz - Nachlassplanung zwischen Deutschland und der Schweiz

Erbrecht in der Schweiz
 

Internationale Nachlassplanung zwischen Deutschland und der Schweiz

Von unseren deutschsprachigen DIRO-Anwält*innen in Luzern, Frau Andrea Meule und Herr Luca Eigensatz, Tel. +41 41 417 10 70 , E-Mail andrea.meule@krlaw.ch , luca.eigensatz@krlaw.ch , www. krlaw.ch

Welche erbrechtlichen und steuerlichen Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu beachten sind

Deutschland und die Schweiz sind wirtschaftlich und gesellschaftlich eng miteinander verbunden. Zahlreiche deutsche Staatsangehörige leben und arbeiten in der Schweiz, während sie weiterhin familiäre oder wirtschaftliche Verbindungen nach Deutschland unterhalten. Befinden sich Vermögenswerte in beiden Ländern, können sich im Erbfall komplexe rechtliche Fragen stellen. Insbesondere die Zuständigkeit der Nachlassbehörden, das anwendbare Erbrecht und die steuerlichen Folgen können zu Schwierigkeiten führen. Eine frühzeitige internationale Nachlassplanung hilft, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und den Nachlass entsprechend den eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Welche Behörden sind für die Nachlassabwicklung zuständig?

Bei einem Erbfall mit Bezug zu Deutschland und der Schweiz stellt sich zunächst die Frage, welche Behörden oder Gerichte für die Nachlassabwicklung zuständig sind. Die beiden Länder knüpfen dabei an unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen an.

In der Schweiz richtet sich die internationale Zuständigkeit grundsätzlich nach dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz, sind daher regelmäßig die dortigen Behörden für die Nachlassabwicklung zuständig.

In Deutschland ist hingegen die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) maßgeblich. Sie regelt insbesondere die internationale Zuständigkeit und das auf den Erbfall anwendbare Recht. Grundsätzlich sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Befand sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt außerhalb der EU, können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch deutsche Gerichte zuständig sein. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn sich Nachlassvermögen in Deutschland befindet und der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit besaß oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Anrufung des Gerichts in Deutschland hatte.

Dadurch können sich bei grenzüberschreitenden Erbfällen Zuständigkeitskonflikte ergeben. Beispielsweise kann der Nachlass einer deutschen Staatsangehörigen, die zuletzt in der Schweiz lebte, dort eine Immobilie besaß und weiterhin ein Bankkonto in Deutschland unterhielt, sowohl einen Bezug zur schweizerischen als auch zur deutschen Gerichtsbarkeit aufweisen.

Solche parallelen Zuständigkeiten können die Nachlassabwicklung erschweren und zu Verzögerungen führen. Eine rechtzeitige Planung der Vermögensstruktur kann helfen, entsprechende Risiken zu reduzieren.

Welches Erbrecht gilt bei einem deutsch-schweizerischen Erbfall?

Neben der Zuständigkeit der Behörden ist entscheidend, welches nationale Erbrecht auf den Nachlass Anwendung findet.

Nach der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Lebte eine deutsche Staatsangehörige zuletzt dauerhaft in der Schweiz, kann daher auch ein deutsches Gericht schweizerisches Erbrecht anwenden müssen.

Das schweizerische internationale Erbrecht knüpft bei Personen mit letztem Wohnsitz in der Schweiz ebenfalls grundsätzlich an das schweizerische Recht an. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können jedoch besondere Regelungen, etwa für ausländische Immobilien, relevant werden.

Die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte und Zuständigkeitsregelungen können dazu führen, dass mehrere Rechtsordnungen bei der Nachlassabwicklung berücksichtigt werden müssen.

Rechtswahl im Testament als Gestaltungsmöglichkeit

Um Unsicherheiten hinsichtlich des anwendbaren Erbrechts zu vermeiden, kann eine ausdrückliche Rechtswahl sinnvoll sein.

Die EU-Erbrechtsverordnung ermöglicht es dem Erblasser, das Recht des Staates zu wählen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Auch das schweizerische internationale Privatrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts vor.

Eine entsprechende Regelung im Testament kann dazu beitragen, die erbrechtlichen Folgen vorhersehbarer zu gestalten. Dabei müssen jedoch die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und mögliche Einschränkungen, insbesondere im Zusammenhang mit Pflichtteilsrechten, berücksichtigt werden.

Eine sorgfältige Rechtswahl kann außerdem das Risiko verringern, dass Erben versuchen, durch die Anrufung unterschiedlicher Gerichte eine für sie günstigere Rechtsordnung zur Anwendung zu bringen.

Unterschiede zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Erbrecht

Obwohl das deutsche und das schweizerische Erbrecht zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweisen, bestehen Unterschiede, die sich erheblich auf die Verteilung des Nachlasses auswirken können.

Von besonderer Bedeutung ist dabei das Ehegüterrecht. In Deutschland leben Ehegatten ohne abweichende Vereinbarung grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Erbfall kann sich dadurch der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel erhöhen.

In der Schweiz gilt hingegen grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Beim Tod eines Ehegatten erfolgt zunächst die güterrechtliche Auseinandersetzung. Erst anschließend wird der erbrechtlich relevante Nachlass bestimmt.

Diese Unterschiede können sich auf die Vermögensverteilung zwischen dem überlebenden Ehegatten und den weiteren Erben auswirken.

Auch bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen bestehen Besonderheiten. Während in Deutschland häufig Testamente zur Nachlassregelung genutzt werden, spielen in der Schweiz auch Erbverträge eine wichtige Rolle.

Durch eine vorausschauende Abstimmung von Ehe- und Erbrecht können die Beteiligten klare Regelungen für den Erbfall treffen. Insbesondere Eheverträge, Erbverträge und Testamente bieten Gestaltungsmöglichkeiten, um die Vermögensnachfolge an die individuellen familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen.

Steuerliche Besonderheiten bei Erbfällen zwischen Deutschland und der Schweiz

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der internationalen Nachlassplanung ist die Erbschaftsteuer. Zwischen Deutschland und der Schweiz bestehen erhebliche Unterschiede bei der Besteuerung von Erbschaften.

In Deutschland richtet sich die Erbschaftsteuer insbesondere nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Zudem gelten unterschiedliche persönliche Freibeträge.

In der Schweiz wird die Erbschaftsteuer hingegen auf kantonaler Ebene geregelt. Die steuerliche Belastung kann daher je nach Kanton erheblich variieren. Nahe Angehörige, insbesondere Ehegatten und häufig auch direkte Nachkommen, sind in vielen Kantonen von der Erbschaftsteuer befreit.

Doppelbesteuerung vermeiden

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen besteht das Risiko, dass Vermögenswerte sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz steuerlich erfasst werden.

Das zwischen beiden Ländern bestehende Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern enthält Regelungen zur Verteilung der Besteuerungsrechte und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

Dabei können insbesondere die Art und der Belegenheitsort der Vermögenswerte sowie der letzte Wohnsitz des Erblassers von Bedeutung sein. Für Immobilien gelten beispielsweise besondere Regelungen.

Eine frühzeitige steuerliche Planung kann helfen, unnötige Belastungen zu vermeiden. Gestaltungsmöglichkeiten können sich unter anderem durch Schenkungen zu Lebzeiten oder eine gezielte Strukturierung des grenzüberschreitenden Vermögens ergeben. Dabei sind stets die steuerlichen Vorschriften beider Staaten zu berücksichtigen.

Anerkennung von Testamenten und Erbnachweisen

Bei einer internationalen Nachlassabwicklung ist außerdem sicherzustellen, dass erbrechtliche Dokumente im jeweils anderen Staat anerkannt werden.

Für die Formgültigkeit von Testamenten sind insbesondere das Haager Testamentsformübereinkommen und die einschlägigen Vorschriften des internationalen Privatrechts von Bedeutung. Diese erleichtern die Anerkennung letztwilliger Verfügungen mit Auslandsbezug.

Auch bei Erbnachweisen bestehen Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz. Während in Deutschland regelmäßig ein Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung verwendet wird, erfolgt dieser Nachweis in der Schweiz insbesondere durch eine Erbenbescheinigung.

Innerhalb der EU steht zudem das Europäische Nachlasszeugnis zur Verfügung. Dieses soll die grenzüberschreitende Nachweisführung erleichtern, entfaltet jedoch in der Schweiz nicht dieselben Wirkungen wie innerhalb der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.

Die Anerkennung und Verwendung ausländischer Erbnachweise hängt von den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen ab. Daher empfiehlt es sich, bereits bei der Nachlassplanung zu prüfen, welche Dokumente für die spätere Abwicklung in beiden Ländern erforderlich sein können.

Fazit: Frühzeitige Nachlassplanung schafft Rechtssicherheit

Eine internationale Nachlassplanung zwischen Deutschland und der Schweiz erfordert die sorgfältige Abstimmung unterschiedlicher erbrechtlicher und steuerlicher Vorschriften. Insbesondere die internationale Zuständigkeit der Nachlassbehörden, die Wahl des anwendbaren Erbrechts sowie die Unterschiede im Ehegüter- und Erbschaftsteuerrecht können erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensnachfolge haben.

Durch eine frühzeitige Gestaltung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie eine durchdachte Vermögensstruktur lassen sich rechtliche Unsicherheiten und mögliche Streitigkeiten zwischen den Erben reduzieren.

Wer seinen Wohnsitz, seine Familie oder Vermögenswerte in beiden Ländern hat, sollte deshalb rechtzeitig fachkundigen Rat einholen. Eine auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmte Nachlassplanung kann dazu beitragen, steuerliche Risiken zu begrenzen und eine möglichst reibungslose Vermögensübertragung im Erbfall sicherzustellen.

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