Insolvenzrecht Belgien - Private Verfahren der gerichtlichen Reorganisation
Von unserem deutschsprachigen DIRO-Anwalt in Brüssel, Herr Oliver Weinand, Tel. +32 2 7877072 , E-Mail oliver.weinand@cairnlegal.be , www.cairnlegal.be
Eine diskrete Möglichkeit zur Sanierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, stehen häufig vor der Frage, wie eine drohende Insolvenz oder ein Konkurs abgewendet werden kann. Das belgische Recht sieht hierfür verschiedene Instrumente vor, insbesondere das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation (VGR), aber auch eine Übertragung von Vermögenswerten oder die Auflösung des Unternehmens.
Ein wesentliches Problem herkömmlicher Reorganisationsverfahren besteht allerdings darin, dass sie nach außen erkennbar sind. Die Einleitung eines solchen Verfahrens wird grundsätzlich veröffentlicht und kann dadurch das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Gläubigern beeinträchtigen.
Mit dem privaten Verfahren der gerichtlichen Reorganisation, der sogenannten privaten VGR, hat der belgische Gesetzgeber eine diskrete Alternative geschaffen. Das Verfahren wurde im September 2023 in das belgische Wirtschaftsrecht eingeführt und ermöglicht eine Sanierung, ohne dass die finanzielle Krise des Unternehmens allgemein bekannt wird.
Was ist die private VGR?
Die private VGR ermöglicht es einem Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, eine Reorganisation vertraulich und ohne öffentliche Bekanntmachung vorzubereiten.
Anders als beim klassischen Verfahren der gerichtlichen Reorganisation erfolgt grundsätzlich weder eine allgemeine Veröffentlichung noch eine umfassende Benachrichtigung sämtlicher Gläubiger. Informiert werden vielmehr nur diejenigen Gläubiger, die unmittelbar von der geplanten Reorganisation betroffen sind.
Dadurch soll vermieden werden, dass bereits die Einleitung eines Sanierungsverfahrens zu einem Vertrauensverlust bei Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern führt.
Die private VGR kann daher insbesondere für Unternehmen interessant sein, deren wirtschaftliche Situation zwar eine Restrukturierung erforderlich macht, deren Fortführung aber durch eine öffentliche Bekanntmachung zusätzlich gefährdet werden könnte.
Wie funktioniert die private VGR?
Das private Verfahren der gerichtlichen Reorganisation lässt sich im Wesentlichen in zwei Schritte unterteilen.
1. Bestellung eines Reorganisationspraktikers
Zunächst kann das zuständige Gericht einen Reorganisationspraktiker bestellen.
Dieser unterstützt das Unternehmen bei den Verhandlungen mit den betroffenen Gläubigern und begleitet den Reorganisationsprozess. Seine Einbindung soll zugleich für zusätzliche Struktur und Legitimität bei den Verhandlungen sorgen.
Der Reorganisationspraktiker übernimmt dabei eine vermittelnde und unterstützende Funktion und trägt dazu bei, eine tragfähige Lösung zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern zu entwickeln.
2. Vereinbarung oder Reorganisationsplan
Im weiteren Verlauf können mit einem oder mehreren Gläubigern Vereinbarungen ausgehandelt werden.
Dies kann insbesondere in Form
einer oder mehrerer gütlicher Vereinbarungen oder
eines kollektiven Reorganisationsplans
erfolgen.
Wird ein kollektiver Reorganisationsplan mit den gesetzlich erforderlichen Mehrheiten angenommen und anschließend entsprechend bestätigt, kann er auch für Gläubiger verbindlich werden, die dem Plan nicht zugestimmt haben.
Für Gläubiger ist es deshalb von besonderer Bedeutung, einen ihnen vorgelegten Reorganisationsplan sorgfältig zu prüfen und ihre Rechte innerhalb der jeweils geltenden Fristen wahrzunehmen.
Keine automatische Aussetzung von Zwangsmaßnahmen
Eine wichtige Besonderheit der privaten VGR besteht darin, dass die Einleitung des Verfahrens nicht automatisch zu einem allgemeinen Zahlungs- oder Vollstreckungsaufschub führt.
Die Gläubiger behalten daher grundsätzlich ihre Rechte. Sie können insbesondere weiterhin die Zahlung ihrer Forderungen verlangen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens beantragen.
Das Gericht kann allerdings einen gezielten individuellen Aufschub gewähren. Ein solcher Aufschub wirkt dann zugunsten des jeweiligen Unternehmens und kann dazu beitragen, die Verhandlungen mit den betroffenen Gläubigern zu ermöglichen.
Die private VGR unterscheidet sich damit wesentlich von einem Verfahren, bei dem die Einleitung automatisch einen umfassenden Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen bewirkt.
Welche Vorteile bietet die private VGR?
Die private VGR verbindet die Möglichkeit einer gerichtlichen Begleitung mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit.
Für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten können insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung sein:
- Vertraulichkeit: Die finanzielle Krise wird nicht allgemein öffentlich gemacht.
- Schutz der Geschäftsbeziehungen: Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner werden nicht automatisch über das Verfahren informiert.
- Gezielte Verhandlungen: Die Restrukturierung kann auf die unmittelbar betroffenen Gläubiger konzentriert werden.
- Flexibilität: Je nach Situation können einzelne Vereinbarungen oder ein kollektiver Reorganisationsplan angestrebt werden.
- Gerichtliche Begleitung: Durch die Bestellung eines Reorganisationspraktikers erhält das Verfahren eine strukturierte und unabhängige Begleitung.
Gerade bei Unternehmen, deren wirtschaftliche Stabilität wesentlich vom Vertrauen ihrer Geschäftspartner abhängt, kann die Vertraulichkeit einen entscheidenden praktischen Vorteil darstellen.
Was bedeutet die private VGR für Gläubiger?
die Kenntnis über eine finanzielle Krise auf einen begrenzten Kreis beschränkt bleiben. Werden Gläubiger jedoch in eine Reorganisation einbezogen, sollten sie die vorgeschlagenen Vereinbarungen beziehungsweise einen Reorganisationsplan sorgfältig prüfen.
Dies gilt insbesondere deshalb, weil ein kollektiver Reorganisationsplan unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch gegenüber ablehnenden Gläubigern verbindlich werden kann.
Gläubiger sollten daher insbesondere prüfen, welche Auswirkungen die geplante Reorganisation auf ihre Forderung hat und ob ihnen Einwendungen oder andere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Fazit: Diskrete Sanierung statt öffentliche Insolvenz
Das private Verfahren der gerichtlichen Reorganisation stellt im belgischen Recht ein besonderes Instrument für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten dar.
Es ermöglicht eine vertrauliche Restrukturierung unter gerichtlicher Begleitung, ohne dass die Einleitung des Verfahrens grundsätzlich öffentlich bekannt gemacht wird. Dadurch kann das Unternehmen versuchen, seine wirtschaftliche Situation zu stabilisieren, ohne zugleich das Vertrauen seiner Geschäftspartner durch ein öffentliches Insolvenzverfahren zu gefährden.
Allerdings bietet die private VGR keinen umfassenden automatischen Schutz vor Gläubigermaßnahmen. Insbesondere besteht grundsätzlich kein automatischer Zahlungs- oder Vollstreckungsaufschub.
Ob die private VGR im konkreten Fall geeignet ist, eine nachhaltige Sanierung zu ermöglichen, hängt daher maßgeblich von der finanziellen Situation des Unternehmens, der Struktur seiner Gläubiger und den Erfolgsaussichten der geplanten Reorganisation ab.
Für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ist deshalb eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend. Je früher die verschiedenen Sanierungsinstrumente geprüft werden, desto größer ist regelmäßig der Gestaltungsspielraum für eine tragfähige Lösung.
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