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Mediation in der Schweiz - Konflikte zwischen Unternehmen lösen

Wirtschaftsmediation in der Schweiz
 

Wirtschaftsmediation in der Schweiz: Konflikte zwischen Unternehmen außergerichtlich lösen

Von unserem deutschsprachigen DIRO-Anwalt in Luzern, Herr Prof. Dr. iur. Daniel Girsberger, Tel. +41 41 417 10 70 , E-Mail daniel.girsberger@krlaw.ch , www. krlaw.ch

Warum eine Wirtschaftsmediation sinnvoll sein kann und welche Vorteile sie gegenüber einem Gerichtsverfahren bietet

Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern können nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch langjährige Geschäftsbeziehungen belasten. Eine Wirtschaftsmediation bietet Unternehmen die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen. Obwohl dieses Verfahren in der Schweiz seit 2011 ausdrücklich als Alternative zum staatlichen Schlichtungsverfahren in der Zivilprozessordnung verankert ist, wird es in der Wirtschaft bislang vergleichsweise selten genutzt. Dabei kann eine Mediation helfen, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und Lösungen zu finden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden.

Was ist eine Wirtschaftsmediation?

Die Wirtschaftsmediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten. Dabei unterstützt eine neutrale Drittperson, der sogenannte Mediator, die Konfliktparteien dabei, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.

Zum Einsatz kommt die Wirtschaftsmediation insbesondere bei Auseinandersetzungen zwischen Geschäftspartnern, beispielsweise bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Lieferanten und Auftraggebern. Auch unternehmensinterne Konflikte, etwa zwischen Aktionären, können Gegenstand einer Mediation sein. Darüber hinaus eignet sich das Verfahren für Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Behörden oder anderen Organisationen.

Anders als bei einem Gerichtsverfahren steht bei der Wirtschaftsmediation nicht die rechtliche Entscheidung über den Streit im Vordergrund. Vielmehr sollen die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten berücksichtigt und eine für alle Seiten tragfähige Lösung gefunden werden.

Welche Vorteile bietet eine Wirtschaftsmediation?

Ein wesentlicher Vorteil der Wirtschaftsmediation liegt in der möglichen Zeit- und Kostenersparnis gegenüber einem Gerichts- oder Schiedsverfahren.

Zwar ist auch eine Mediation mit Kosten verbunden. Der Mediator wird von den Konfliktparteien vergütet. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die beteiligten Rechtsanwälte sowie der interne Personalaufwand der Unternehmen. Verglichen mit einem Gerichtsverfahren, das sich über mehrere Jahre erstrecken kann, fällt der finanzielle und zeitliche Aufwand einer Mediation jedoch häufig deutlich geringer aus.

Während gerichtliche Auseinandersetzungen oftmals Monate oder Jahre dauern, kann eine Wirtschaftsmediation innerhalb weniger Tage oder Wochen abgeschlossen werden. Selbst wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Verfahren dazu beitragen, die Hintergründe des Konflikts besser zu verstehen und die wesentlichen Streitpunkte herauszuarbeiten.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Parteien gemeinsam nach Lösungen suchen können, die über die rein rechtliche Bewertung des Konflikts hinausgehen. Dadurch lassen sich unter Umständen auch belastete Geschäftsbeziehungen erhalten.

Welche Aufgabe übernimmt der Mediator?

Dem Mediator kommt eine andere Rolle zu als den Rechtsanwälten der beteiligten Parteien. Während Rechtsanwälte die Interessen ihrer jeweiligen Mandanten vertreten und dabei auch ein mögliches Gerichtsverfahren berücksichtigen müssen, nimmt der Mediator eine neutrale Position ein.

Seine Aufgabe besteht darin, die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien zu fördern, unterschiedliche Interessen herauszuarbeiten und die Beteiligten bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung zu unterstützen. Dabei stehen nicht allein rechtliche Fragen im Mittelpunkt, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Interessen.

Anders als bei Vergleichsverhandlungen zwischen den Rechtsanwälten können die Parteien im Rahmen einer vertraulichen Mediation offener über mögliche Zugeständnisse und Lösungsansätze sprechen.

Auch gegenüber einem staatlichen Schlichtungsverfahren bietet die Mediation Vorteile. Der Mediator kann sich intensiver mit den Hintergründen des Konflikts befassen und gemeinsam mit den Parteien individuelle Lösungswege entwickeln.

Eine Entscheidung über den Streit trifft der Mediator allerdings nicht. Ob und unter welchen Bedingungen eine Einigung zustande kommt, liegt ausschließlich bei den Konfliktparteien.

Wie läuft eine Wirtschaftsmediation ab?

Der Ablauf einer Wirtschaftsmediation kann flexibel an die Bedürfnisse der Beteiligten angepasst werden. Zu Beginn vereinbaren die Parteien die wesentlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens. Dazu gehören insbesondere die Anzahl, der Ort und die Dauer der Sitzungen, die teilnehmenden Personen sowie mögliche schriftliche Stellungnahmen. Auch die Voraussetzungen für die Beendigung der Mediation sollten vorab festgelegt werden.

Im weiteren Verlauf unterstützt der Mediator die Parteien dabei, die wesentlichen Streitpunkte zu identifizieren und ihre jeweiligen Interessen offenzulegen. Dabei geht es insbesondere darum, nicht nur vergangene Konflikte aufzuarbeiten, sondern auch die künftigen wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen.

Auf dieser Grundlage können gemeinsam Lösungsansätze entwickelt werden, die nicht zwingend dem Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens entsprechen müssen.

Eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist die Vertraulichkeit. Sie soll sicherstellen, dass die Parteien offen miteinander verhandeln können, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Äußerungen oder Vergleichsvorschläge später in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren gegen sie verwendet werden. Die Vertraulichkeit und die Verwendung von Informationen sollten deshalb entsprechend geregelt werden.

Darüber hinaus kann der Mediator vertrauliche Einzelgespräche mit den Beteiligten führen. Diese Form der Mediation wird auch als „Shuttle Mediation“ bezeichnet. Die dabei gewonnenen Informationen darf der Mediator ohne entsprechende Zustimmung nicht an die jeweils andere Partei weitergeben. Die Einzelgespräche können jedoch helfen, zusätzliche Einigungsmöglichkeiten zu erkennen.

Wie endet eine Wirtschaftsmediation?

Im Idealfall verständigen sich die Parteien im Rahmen der Mediation auf eine gemeinsame Lösung. Die wesentlichen Ergebnisse werden anschließend in einer schriftlichen Vergleichsvereinbarung festgehalten. Bei der konkreten Ausgestaltung können die beteiligten Rechtsanwälte unterstützen.

Wichtig ist, dass die Vereinbarung klare Regelungen zur Umsetzung der gefundenen Lösung enthält. Denn eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung ist grundsätzlich nicht ohne Weiteres unmittelbar vollstreckbar.

Kommt eine Partei ihren vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, kann dies eine Vertragsverletzung darstellen. Unter Umständen muss die Einhaltung der Vergleichsvereinbarung dann gerichtlich durchgesetzt werden. Gegenstand eines solchen Verfahrens ist allerdings nicht mehr der ursprüngliche Konflikt, sondern die Erfüllung der getroffenen Vereinbarung.

Eine Wirtschaftsmediation kann auch ohne Einigung enden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Parteien keine gemeinsame Lösung finden oder eine Partei nicht mehr bereit ist, das Verfahren fortzusetzen. In diesem Fall bleibt grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, den Streit vor einem staatlichen Gericht oder einem Schiedsgericht auszutragen.

Fazit: Wirtschaftsmediation als Chance für eine einvernehmliche Konfliktlösung

Eine Wirtschaftsmediation kann für Unternehmen eine sinnvolle Alternative zu einem langwierigen Gerichts- oder Schiedsverfahren darstellen. Sie ermöglicht eine flexible und vertrauliche Konfliktlösung, bei der die wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden können.

Voraussetzung für den Erfolg ist allerdings, dass sämtliche Konfliktparteien bereit sind, konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung mitzuwirken. Deshalb empfiehlt es sich, eine Mediation möglichst frühzeitig in Betracht zu ziehen, bevor sich die Auseinandersetzung weiter zuspitzt.

Gelingt eine Einigung, können Unternehmen nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch das gegenseitige Vertrauen stärken und die Grundlage für eine weitere erfolgreiche Geschäftsbeziehung schaffen.

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Unser deutschsprachiger DIRO-Anwalt in Luzern, Herr Prof. Dr. iur. Daniel Girsberger berät Sie gerne:

Prof. Dr. iur. Daniel Girsberger

Rechtsanwalt, Konsulent

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