Alle Beiträge zum Stichwort: § 826 BGB
Insovlenzrecht
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.
Insolvenzrecht
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.