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Arbeitsrecht
Überstundenvergütung nach BAG 5 AZR 359/21
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit dem Urteil vom 4. Mai 2022 klargestellt, dass der Arbeitnehmer seine Überstunden nachweisen muss.
Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie
Notwendige Anpassung von Arbeitsverträgen zum 01.08.2022
Mit der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen bezweckt die EU unionsweit die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Mindestrechte der Arbeitnehmer einzuführen. Daher wird ab dem 01.08.2022 in vielen Fällen die Anpassung von Arbeitsverträgen notwendig.Insbesondere müssen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ab dem 01.08.2022 über folgende Umstände schriftlich unterrichtet werden: