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LG Lübeck, Urteil vom 8. Mai 2025 – 3 O 150/21
Offenbarungspflicht für ungewöhnliche Reparaturen – LG Lübeck zur Aufklärungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf
Gebrauchtwagenkäufer haben ein berechtigtes Interesse daran, die Vorgeschichte eines Fahrzeugs zu kennen. Besonders dann, wenn sich bereits vor dem Verkauf eine außergewöhnliche Reparaturhistorie zeigt, stellt sich die Frage: Muss der Verkäufer den Käufer ungefragt darauf hinweisen? Das Landgericht Lübeck hat dies bejaht und einem Käufer die Rückabwicklung seines Kaufvertrages zugesprochen.
Autohaus als Onlinehandel?
Widerruf beim Gebrauchtwagenhandel
Einen Kaufvertrag kann der Kunde nur widerrufen, wenn es um ein Fernabsatzgeschäft geht