Alle Beiträge zum Stichwort: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auswirkungen auf Kündigungsschutzprozess
Erneutes Eingliederungsmanagement nach abermals 6 Wochen Krankheit nötig
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die rechtlich umstrittene Frage geklärt, dass nach Durchführung eines bEM erneut ein solches Verfahren einzuleiten ist, wenn der Arbeitnehmer abermals länger als sechs Wochen erkrankt ist, auch wenn noch nicht ein Jahr nach dem zuvor durchgeführten bEM vergangen ist.
Nach der Krankheit zurück an den Arbeitsplatz
Stufenweise Wiedereingliederung
Muss der Arbeitgeber einer stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen? Diese Frage stellt sich insbesondere bei Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten.