Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Auswirkungen auf Kündigungsschutzprozess Erneutes Eingliederungsmanagement nach abermals 6 Wochen Krankheit nötig

BAG, Urt. v. 18.11.2021 – 2 AZR 138/21

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Ziel ist die Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden, mit welchen Maßnahmen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die rechtlich umstrittene Frage geklärt, dass nach Durchführung eines bEM erneut ein solches Verfahren einzuleiten ist, wenn der Arbeitnehmer abermals länger als sechs Wochen erkrankt ist, auch wenn noch nicht ein Jahr nach dem zuvor durchgeführten bEM vergangen ist.

Dies ergebe sich aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung. Führt der Arbeitgeber nicht erneut ein bEM durch, obwohl dies erforderlich wäre, hat dies erhebliche negative Auswirkungen auf seine Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess.

Praxishinweis:

Nach Durchführung eines bEM sollte der Arbeitgeber zügig entscheiden, ob hieraus der Entschluss zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses erwächst.

Alle Fachbeiträge zeigen

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen
Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

Beitrag lesen