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Auswirkungen auf Kündigungsschutzprozess Erneutes Eingliederungsmanagement nach abermals 6 Wochen Krankheit nötig

BAG, Urt. v. 18.11.2021 – 2 AZR 138/21

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Ziel ist die Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden, mit welchen Maßnahmen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die rechtlich umstrittene Frage geklärt, dass nach Durchführung eines bEM erneut ein solches Verfahren einzuleiten ist, wenn der Arbeitnehmer abermals länger als sechs Wochen erkrankt ist, auch wenn noch nicht ein Jahr nach dem zuvor durchgeführten bEM vergangen ist.

Dies ergebe sich aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung. Führt der Arbeitgeber nicht erneut ein bEM durch, obwohl dies erforderlich wäre, hat dies erhebliche negative Auswirkungen auf seine Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess.

Praxishinweis:

Nach Durchführung eines bEM sollte der Arbeitgeber zügig entscheiden, ob hieraus der Entschluss zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses erwächst.

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Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

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Steuerrecht, Grundstücksrecht
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Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

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Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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