Alle Beiträge zum Stichwort: Erholungsurlaub
Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung
In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.
Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen
Der ewige Urlaubsanspruch – neue Risiken für Unternehmen
Für den Arbeitgeber besteht eine Aufklärungspflicht über die bestehenden Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer und dessen möglicher Verfall. Doch gilt diese Hinweispflicht auch bei Langzeiterkrankten? Und können Urlaubsansprüche trotz mangelnder Aufklärung verjähren?
Corona-Pandemie
"Kurzarbeit Null" kürzt den Urlaub
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat sich vor Kurzem ausführlich mit der Auswirkung von Kurzarbeit auf Urlaubsansprüche der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen befasst.
Tele- und Heimarbeit
Tele- und Heimarbeit, flexible Arbeitszeitgestaltung in der Ukraine
Am 04. Februar 2021 hat das ukrainische Parlament (die Werhowna Rada) das Gesetz „Über die Gesetzesänderungen zur Verbesserung der rechtlichen Regelung der Telearbeit“ verabschiedet, das die Rechtsverhältnisse im Bereich der Regulierung der Tele- und Heimarbeit weiterentwickelt. Mit diesem Gesetz werden zwei selbständige Arten (Formen) der Beschäftigung – Tele- und Heimarbeit – sowie der Begriff „Flexible Arbeitszeitgestaltung“ eingeführt.