Alle Beiträge zum Stichwort: Kontaktverbot

Ordnungswirdigkeitenrecht aktuell
Der Aufenthalt verschiedener Personen in einem Fahrzeug ist kein Aufenthalt im „öffentlichen Raum“ iSd der Corona-Schutzverordnungen.
Das Amtsgericht Stuttgart (Beschluss vom 08.09.2020 Az. 4 OWi 477 Js 68534/20) hat Bußgeldbescheide aufgehoben, die nach der Baden-Württembergischen Corona Verordnung ergangen war. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hatte die Polizei in einem Fahrzeug vier Personen aus verschiedenen Haushalten angetroffen. Nach der Verordnung war die Zusammenkunft von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum bußgeldbewehrt. Gegen die Insassen wurden Bußgelder nach der damals geltenden 5. Corona Verordnung Baden-Württemberg vom 17. April 2020 verhängt.

Umgangsrecht in Zeiten von Corona
Pandemie rechtfertigt grundsätzlich keine Umgangsaussetzung