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Ordnungswirdigkeitenrecht aktuell Der Aufenthalt verschiedener Personen in einem Fahrzeug ist kein Aufenthalt im „öffentlichen Raum“ iSd der Corona-Schutzverordnungen.

Das Amtsgericht Stuttgart (Beschluss vom 08.09.2020 Az. 4 OWi 477 Js 68534/20) hat Bußgeldbescheide aufgehoben, die nach der Baden-Württembergischen Corona Verordnung ergangen war. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hatte die Polizei in einem Fahrzeug vier Personen aus verschiedenen Haushalten angetroffen. Nach der Verordnung war die Zusammenkunft von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum bußgeldbewehrt. Gegen die Insassen wurden Bußgelder nach der damals geltenden 5. Corona Verordnung Baden-Württemberg vom 17. April 2020 verhängt.

Das Amtsgericht Stuttgart hat diese Bußgeldbescheide aufgehoben. Denn die Voraussetzungen der Bußgeldnorm waren nicht erfüllt. Ein Privatfahrzeug steht nicht einem "öffentlichen Raum" gleich. Denn ein Privatfahrzeug kann ebenso wenig wie eine Wohnung von jedermann ohne Weiteres betreten werden. Zwar könne es sein, dass das Besteigen und Verlassen des Fahrzeuges im öffentlichen Raum stattgefunden habe. Dafür gab es aber keine objektiven Informationen, die eine Verurteilung rechtfertigen würden. Das Urteil zeigt, dass die Justiz sehr wohl bereit ist, genau anhand der Gesetze auch Verstöße gegen die Corona Verordnungen zu überprüfen und gegebenenfalls die Betroffenen freizusprechen.

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Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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