Alle Beiträge zum Stichwort: Mobilfunkvertrag
AGB-Klausel
Unwirksame Klausel im Mobilfunkvertrag
Verbraucher können das Endgerät frei wählen, mit dem sie das Internet nutzen
Lohnsteuer
Firmenhandy: Wenn der Arbeitgeber die Mobilfunkkosten übernimmt
Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten (z.B. Smartphones) sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen sind steuerfrei.