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Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel
Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.
Steuernews
Ausgleich für die kalte Progression
Ob man es nun Steuererleichterung nennt oder Verhinderung einer schleichenden Steuererhöhung, spielt am Ende keine Rolle. Weil der Steuertarif im kommenden Jahr angepasst wird, bleibt den Bürgern als Ausgleich für die schwindende Kaufkraft mehr Netto vom Brutto.
Vermietungseinkünfte
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Keine Kürzung, wenn Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient
Gewerbliche Unternehmen sind in der Regel mit ihrem Gewinn gewerbesteuerpflichtig. Dieser kann allerdings unter Umständen angepasst werden. So können Unternehmen, die nur Einkünfte aus Vermietung erzielen, ihren Gewinn um ihre gesamten Vermietungseinnahmen kürzen. Jedoch gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ein solches gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen erfüllen muss, um den Gewinn kürzen zu dürfen.