Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuernews Ausgleich für die kalte Progression

Ob man es nun Steuererleichterung nennt oder Verhinderung einer schleichenden Steuererhöhung, spielt am Ende keine Rolle. Weil der Steuertarif im kommenden Jahr angepasst wird, bleibt den Bürgern als Ausgleich für die schwindende Kaufkraft mehr Netto vom Brutto.

Je nach Einkommen und Familienstand geht es um mehr als 2000 Euro im Jahr. Das zeigen Berechnungen des Wirtschaftsprofessors Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. In die Rechnung gingen neben den veränderten Eckwerten des Einkommensteuertarifs auch die Kindergelderhöhung und veränderte Sozialbeiträge ein.

Ein Single mit einem monatlichen Einkommen von 2000 Euro hat laut Hechtners Rechnung aufs Jahr gerechnet 189 Euro mehr. Bei einem Einkommen von monatlich 4000 Euro sind es unter dem Strich 406 Euro im Jahr, bei einem Einkommen von 6000 Euro sind es 703 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind haben beispielsweise in diesen drei Einkommensgruppen aufs Jahr gerechnet zwischen 517 Euro und 620 Euro mehr. Und je mehr Kinder zum Haushalt gehören, desto größer sind die Effekte.

Mehr als 100 Euro im Monat oder 1200 Euro im Jahr gehen bis zum Ende des Jahres bei den meisten Familien auf dem Konto ein, denn es gibt ab dem 1. Januar für jedes Kind einheitlich 250 Euro monatlich. Bislang gibt es für das erste und zweite Kind monatlich je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für jedes weitere Kind 250 Euro.

Im ersten Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes aus dem September war noch von einheitlich 237 Euro die Rede. Der Kinderfreibetrag erhöht sich pro Elternteil von 2810 Euro auf 3012 Euro. Der Grundfreibetrag für alle Steuerzahler steigt von 10.347 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll 2023 erstmals ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro greifen. Auch für den Solidaritätszuschlag gibt es höhere Eckwerte. Die Einkommenshöhe, ab der die vollen 5,5 Prozent auf die festzusetzende Einkommensteuer erhoben werden, steigt laut Bundesfinanzministerium von 97.297 auf 104.010 Euro. Bei den Sozialbeiträgen berücksichtigte Hechtner die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Sie steigt für die Kranken- und Pflegeversicherung von 4837 Euro monatlich auf 4987,50 Euro. Zudem steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In anderen Ländern wird der Einkommensteuertarif jährlich automatisch an die Inflation angepasst.

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen