Alle Beiträge zum Stichwort: UNO
UN-Kaufrecht
Die Sprache der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem UN-Kaufrechtsabkommen (CISG)
Wenn das UN-Kaufrechtsabkommen (CISG) auf einen Kaufvertrag Anwendung findet, bedeutet das, dass Käufer und Verkäufer in unterschiedlichen Ländern niedergelassen sind. In den meisten Fällen sprechen Käufer und Verkäufer unterschiedliche Sprachen. Eine oder beide Parteien erklären ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auf den Kaufvertrag anwendbar. Dann stellt sich die Frage, in welcher Sprache dies zu erfolgen hat.
Handels- und Vertriebsrecht
Verpasste Chance – wenn Schiedsklauseln nicht wirksam vereinbart werden
Vorsorglich hatte ein Unternehmen in seine AGB eine Schiedsklausel aufgenommen, denn es will für die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Vertragspartner vorab Klarheit über den Ort des Verfahrens und die Wahl der Richter haben, langwierige Prozesse vermeiden und möglichst auch noch in Zukunft eine Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit haben – trotz aller Differenzen. Doch welche Besonderheiten müssen bei der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen im internationalen Handel beachtet werden?
Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht:
Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten
Der Handelsverkehr ist geprägt von dem Grundsatz der Einfachheit und Schnelligkeit. Deshalb gibt es viele Rechtsordnungen, die vorsehen, dass der Käufer einer Sache den Kaufgegenstand nach Lieferung auf Vertragskonformität untersuchen und mögliche Mängel unverzüglich oder zumindest in angemessener Zeit rügen muss.