Alle Beiträge zum Stichwort: Verlustverrechnung
Erbschaftssteuergesetz
Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.
Organschaft
Regelungen zur Organschaft: Kommt bald die Querorganschaft?
Eine ertragsteuerliche Organschaft (also eine körperschaft- und gewerbesteuerliche) bietet unter anderem den immensen Vorteil, Verluste einer Tochterkapitalgesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen zu können. Weiterhin entfällt auch die 5%ige Versteuerung von Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen (sogenannte Schachtelstrafe). Diese steuerlichen Vorteile erkaufen sich die beteiligten Gesellschaften jedoch mit hohem administrativem Aufwand, denn die deutschen Organschaftsregelungen sind sehr streng und sehr formalistisch.
Organschaft
Regelungen zur Organschaft: Kommt bald die Querorganschaft?
Eine ertragsteuerliche Organschaft (also eine körperschaft- und gewerbesteuerliche) bietet unter anderem den immensen Vorteil, Verluste einer Tochterkapitalgesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen zu können. Weiterhin entfällt auch die 5%ige Versteuerung von Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen (sogenannte Schachtelstrafe). Diese steuerlichen Vorteile erkaufen sich die beteiligten Gesellschaften jedoch mit hohem administrativem Aufwand, denn die deutschen Organschaftsregelungen sind sehr streng und sehr formalistisch.