Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Organschaft Regelungen zur Organschaft: Kommt bald die Querorganschaft?

Eine ertragsteuerliche Organschaft (also eine körperschaft- und gewerbesteuerliche) bietet unter anderem den immensen Vorteil, Verluste einer Tochterkapitalgesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen zu können. Weiterhin entfällt auch die 5%ige Versteuerung von Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen (sogenannte Schachtelstrafe).

Diese steuerlichen Vorteile erkaufen sich die beteiligten Gesellschaften jedoch mit hohem administrativem Aufwand, denn die deutschen Organschaftsregelungen sind sehr streng und sehr formalistisch. Voraussetzung ist beispielsweise eine streng hierarchisch organisierte Struktur: Die Muttergesellschaft muss mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der Tochtergesellschaft innehaben und die Organschaft muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und „gelebt“ werden.

Dabei darf die Muttergesellschaft zwar auch eine ausländische Gesellschaft sein, für eine Organschaft muss sie jedoch eine deutsche Betriebsstätte haben, der die Beteiligung an der Tochtergesellschaft zuzurechnen ist. Hat eine Muttergesellschaft mehrere Tochtergesellschaften, kommt über die gemeinsame Mutter zwar grundsätzlich eine Ergebnisverrechnung in Betracht. Eine Verrechnung der Ergebnisse der Töchter unmittelbar untereinander ist jedoch nicht möglich, erst recht nicht, wenn die gemeinsame Muttergesellschaft nicht über eine hiesige Betriebsstätte verfügt.

Im EU-Ausland ist man da schon weiter: In den Niederlanden, in Luxemburg, in Italien und in Frankreich ist eine sogenannte Querorganschaft und damit eine Ergebnisverrechnung unter Schwestern ohne Einbeziehung der Muttergesellschaft schon seit mehreren Jahren möglich.

Mit Urteil vom Mai 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem luxemburgischen Fall entschieden, dass Luxemburg diese Regelung zu spät eingeführt hat, denn das Streitjahr lag ein Jahr vor Einführung der luxemburgischen Querorganschaft. Im dortigen Fall hatten zwei in Luxemburg ansässige Schwestergesellschaften beim zuständigen Finanzamt beantragt, ihre Ergebnisse miteinander verrechnen zu dürfen. Ihre gemeinsame Muttergesellschaft war eine in Frankreich ansässige Aktiengesellschaft. Zwar versagte das Finanzamt zunächst die Verrechnung, der EuGH sah darin jedoch einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und ermöglichte eine entsprechende Saldierung.

Hinweis: Die deutschen - eher strengen - Organschaftsregelungen stehen schon seit Jahrzehnten in der Diskussion. Das Urteil dürfte nun für einen weiteren Diskussionspunkt sorgen und den Reformdruck auf die nationale Regierung erhöhen.

Alle Fachbeiträge zeigen

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2026

Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

Beitrag lesen
Internationales Gesellschaftsrecht
13.07.2026

Die Unternehmensstrukturregelung bei (wachsenden) Unternehmen (NLD)

Wenn ein Unternehmen stark wächst, kann die sog. Unternehmensstrukturregelung zum Tragen kommen. Die Strukturregelung verpflichtet unter anderem zur Bildung eines Aufsichtsrats. Der Betriebsrat hat dabei ein Vorschlagsrecht. Der Aufsichtsrat hat weitreichende Befugnisse, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und die Zustimmung zu wichtigen Geschäftsführungsbeschlüssen.

Beitrag lesen