Alle Beiträge zum Stichwort: Verwaltung
Feuerwehreinsatz:
Auf die Satzung kommt es an: Verursachen Kinder einen Brand, müssen Eltern (nicht) zahlen
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze abgewiesen. Die Kosten waren entstanden, weil zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren auf einem brachliegenden Industriegelände in Elze ein Großfeuer verursacht hatten, bei dem eine Lagerhalle vollständig abgebrannt ist. Die Freiwillige Feuerwehr war mit allen verfügbaren Einheiten mit mehr als 100 Personen über mehrere Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt und wurde dabei von der Ortswehr der Nachbargemeinde Alfeld unterstützt.
WEG
Reform: Geändertes Wohnungseigentumsgesetz tritt in Kraft
Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Daneben verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz. Daher wurde das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend reformiert. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz bringt unter anderem folgende Änderungen:
Kontrahierungszwang für Gemeinden
In bestimmten Fällen kann ein Versorgungsunternehmen der öffentlichen Hand, z. B. ein Trinkwasserversorger, einem Kontrahierungszwang unterliegen. Es kann also dazu verpflichtet sein, mit jedem, der daran interessiert ist, einen Vertrag zu gleichen Bedingungen wie mit anderen Kunden abzuschließen, den Vertragsabschluss jedenfalls nicht ohne sachlichen Grund zu verweigern. Unter sehr speziellen Voraussetzungen kann sogar eine Gemeinde dazu gezwungen werden, eine Dienstbarkeit an einem gemeindeeigenen Grundstück einzuräumen.
Steuerrecht
Erweiterte Kürzung: Photovoltaikanlage gefährdet gewerbesteuerliche Kürzung
Gewerblich geprägte Personen- und Kapitalgesellschaften haben von Gesetzes wegen grundsätzlich gewerbliche Einkünfte. Dieser steuerliche Malus muss in Kauf genommen werden, wenn man die zivilrechtlichen Vorteile, wie insbesondere die günstigere Besteuerung durch Thesaurierung, genießen möchte. Der Nachteil liegt im Wesentlichen in der Belastung mit Gewerbesteuer.