Dr. Stefanie Lebek Rechtsanwältin
Beratung und Vertretung von international tätigen Unternehmen in Kernfragen des Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht mit Fokus auf Deutschland und Italien.
Begleitung von Unternehmen bei der Gründung von Gesellschaften und Niederlassungen in Deutschland und Italien.
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in Italien und Deutschland; Arbeitsverträge.
Begleitung von Erben in der Abwicklung von internationalen Erbschaftsangelegenheiten in Italien und Deutschland.
Beratung und Vertretung von Unternehmen und Handelsvertreten im Bereich des internationalen Handelsvertreterrechts mit Fokus auf Deutschland und Italien.
Karriere
Avvocato stabilito beim LG Mailand
Tätigkeit in verschiedenen deutschen und italienischen Kanzleien
1998
Verleihung des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht
1998
Promotion „Aufgaben und Organisation der Gewerkschaften in Deutschland und England“
1995
Zulassung als Rechtsanwältin
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
-
Deutsch-Italienische Juristenvereinigung e.V.
Mitglied