Hennig Brühl Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Beratung und Vertretung insbesondere von Verbrauchern in den Bereichen Bankrecht, Kapitalanlagerecht sowie (privates) Versicherungsrecht sowie in allgemeinen Zivilsachen und Haftpflichtrecht.
Besonderer Schwerpunkt bei der Beratung geschädigter Kapitalanleger und der – notfalls gerichtlichen – Durchsetzung ihrer Ansprüche bzw. bei der Begrenzung erlittener Schäden.
Abwehr von gegen Kapitalanleger gerichteten Nachschuss- und Regressforderungen.
Bewertung und Verfolgung von Ansprüchen aller Art aus privaten Personen- und Sachversicherungen (z.B. Private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Private Unfallversicherung bzw. Gebäude- oder Hausratversicherung) sowie aus Haftpflichtversicherungen aller Art.
Verteidigung von Versicherungsnehmern gegen Vertragskündigungen/-anfechtungen/-rücktritte und gegen Regressforderungen von Versicherern.
Verkehrsunfallregulierung.
Allgemeines Vertrags- und Haftpflichtrecht.
Karriere
Verleihung des Titels Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
2009
Verleihung des Titels Fachanwalt für Versicherungsrecht
1998
als niedergelassener Rechtsanwalt tätig
Zunächst als Bankjustiziar tätig
1996
Zulassung als Rechtsanwalt
Referendariat in Erfurt und Speyer
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M. und Mainz
Ausbildung zum Bankkaufmann (IHK)
Fachanwaltschaften
- Versicherungsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitgliedschaften
-
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Mitglied
-
ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
Mitglied
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"Netzwerk Fachanwälte für Versicherungsrecht" des Hamburger Instituts für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht
Mitglied