Michael Stock Rechtsanwalt
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Stock auf dem Gebiet des Zivil-, Straf-/ Ordnungswidrigkeiten- sowie Verwaltungsrechts tätig.
Hauptschwerpunkt des Zivilrechts bildet hierbei die Verkehrsunfallregulierung, d. h. die Geltendmachung und Durchsetzung von Sach- und Personenschadenersatzansprüchen.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsdelikte u.a.
Im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geht es regelmäßig um die Verteidigung in Bußgeldsachen wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Drogen-/Trunkenheitsdelikte u. a.
In verwaltungsrechtlichen Verfahren werden regelmäßig Fälle der ärztlichen Gutachtens-/MPU-Anordnung sowie im Rahmen dessen Fragen des Führerscheinentzuges bearbeitet.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes sowie Urheberrecht, insbesondere Abmahnungen (Filesharing/Tauschbörsen, Markenrechtsverletzungen, unlauterer Wettbewerb).
Nach Studium der Rechtswissenschaften an der FAU-Universität Erlangen erfolgte das Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg-Fürth mit dem Schwerpunkt gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.
Karriere
2010
Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht
2006
Eintritt in die Kanzlei
2006
Zulassung als Rechtsanwalt
Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg-Fürth, Schwerpunkt gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht