Klaus-Niels Knees Rechtsanwalt
Klaus-Niels Knees bringt seine Expertise im Bereich des Kreditsicherungsrechts sowie des Insolvenz- und Vollstreckungsrechts – hier speziell des Immobiliarvollstreckungsrechts – als Berater in die Kanzlei ein.
Er spricht Englisch.
Klaus-Niels Knees ist Bankkaufmann und hat an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert. Nach seinen Examina war er von 1981 bis 2013 in der Rechtsabteilung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe, Münster, zuständig für die Beratung der Mitgliedssparkassen – von 1990 bis 2013 als stellvertretender Abteilungsleiter.
Vor seinem Wechsel zu Grüter war er seit 2013 als beratender Anwalt für die Sozietät Streitbörger tätig.
Publikationen
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Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 21.3.1986, - 15 W 77/86 -, Rpfleger 1986,441, Gerichtliche Aufklärungspflicht beim Zuschlag nach § 85a Abs.3 ZVG, Sparkasse 1986,465.
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Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 27.5.1986, - 15 W 128/86 -, Zur Fortgeltung einer Unterwerfungserklärung bei Umwandlung einer Hypothek in eine Grundschuld, Rpfleger 1987,297.
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Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 22.6.1995, - 15 W 166/95 -, Zur Auslegung der Regelung des RHeimstGAufhG Art.6 § 2 Abs.3, Rpfleger 1995,501.
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Die Bank als Grundpfandrechtsgläubiger in der Unternehmensinsolvenz, ZIP 2001,1568ff..
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Das Girokonto im Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, ZVI 2002,89ff..
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Zum Widerspruchsrecht des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bei Einzugsermächtigungslastschriften, ZInsO 2004,5ff..
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Zum Umgang der Bank mit pauschalen Widersprüchen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften, ZInsO 2006,393ff..
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Zur Unzulässigkeit von Kontokorrent-Verrechnungen bei vorhandener Globalzession, ZInsO 2008,116ff..
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Zum Umgang des Grundpfandrechtsgläubigers mit § 135 Abs.3 InsO, ZInsO 2009,745ff..
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Und es erlischt doch ! - Warum (auch) das P-Konto die Insolvenzeröffnung nicht ohne Weiteres überlebt- , ZInsO 2011,511ff..
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Anmerkung zu LG Bielefeld, Urteil vom 28.2.2014, - 1 O 71/13 -, Zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Raumsicherungsübertragung, ZInsO 2014, 612.
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Anmerkung zu LG Bielefeld, Beschluss vom 4.3.2014, - 23 T 103/14, Zulässige Antragsrücknahme (Zwangsverwaltung) unter Vorbehalt, ZInsO 2014, 2292.
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Aus der bankrechtlichen Insolvenzrechtsprechung, ZInsO 2015, 1890ff.
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Aus der Rechtsprechung zur Verwertung von Grundpfandrechten in der Insolvenz, ZInsO 2015, 2010ff., ZNotP 2016, 130ff.
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Die Bank als Gläubiger/Schuldner des Grundschuldrückgewähranspruchs, ZIP 2018, 1055
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Zur Pfändung von Guthaben auf einem als Gemeinschaftskonto geführten Zahlungskonto (Girokonto), WM 2021, S.664ff..
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Autor des im RWS-Verlag, Köln, veröffentlichten Werkes „Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung“ (seit Dezember 2020 in 3. Aufl.).