Klaus Leinenweber Rechtsanwalt
Nach Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und Referendarausbildung beim Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken Zulassung als Rechtsanwalt am 12.11.1982.
Hiernach Eintritt und spätere Übernahme der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dirke, Pirmasens. Seit 03.12.1997 bis zum Wegfall der Singularzulassung 31.01.2003 als Rechtsanwalt beim Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken zugelassen. Seit seiner Zulassung widmet sich Rechtsanwalt Leinenweber der Beratung und anwaltlichen Vertretung erfolgreicher Handels-, Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen und steht gemeinsam mit seinen Mitarbeitern den Mandanten insbesondere in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, Vertragsrechts und Verkehrsrechts und als zuverlässiger Partner zur Seite.
Nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltsseminars „Verkehrsrecht“ bei der Deutschen Anwaltakademie sind die Voraussetzungen zur Führung des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ von der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken testiert.
Hiernach wurde Rechtsanwalt Leinenweber zum ADAC-Vertragsanwalt berufen. Er ist ehrenamtlich als Mitglied des Schiedsgerichts des Verbandes der Rheinland-Pfälzischen Reit- und Fahrvereine und Ehrenrat des Automobilclub Pirmasens ACP tätig.
Karriere
Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrech
Eintritt in die Kanzlei Dirke und spätere Übernahme
1982
Zulassung als Rechtsanwalt
Referendariat beim Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken
Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Fachanwaltschaften
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften
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Schiedsgerichts des Verbandes der Rheinland-Pfälzischen Reit- und Fahrvereine
Ehrenamtliches Mitglied
-
Automobilclub Pirmasens ACP
Ehrenrat