Sabine Wendel Rechtsanwältin
Frau Rechtsanwältin Wendel hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes absolviert mit anschließender Referendarausbildung am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken.
Am 20.08.1999 wurde Sabine Wendel zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seither als Rechtsanwältin tätig.
2009 erwarb Frau Wendel die Erlaubnis zur Führung der Fachbezeichnung ,,Fachanwältin für Arbeitsrecht“ durch den Vorstand der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken.
Im Januar 2022 trat Rechtsanwältin Wendel in die Rechtsanwaltskanzlei Leinenweber ein. Neben ihrem Fachgebiet im Arbeitsrecht widmet sie sich allen zivilrechtlichen Mandaten, insbesondere im Miet- und Vertragsrecht.
Karriere
2022
Eintritt in die Kanzlei
2009
Verleihung des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht
1999
Zulassung als Rechtsanwältin
Referendariat am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht