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Leinenweber. Die Rechtsanwälte

Sabine Wendel Rechtsanwältin

Frau Rechtsanwältin Wendel hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes absolviert mit anschließender Referendarausbildung am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken.

Am 20.08.1999 wurde Sabine Wendel zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seither als Rechtsanwältin tätig.

2009 erwarb Frau Wendel die Erlaubnis zur Führung der Fachbezeichnung ,,Fachanwältin für Arbeitsrecht“ durch den Vorstand der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken.

Im Januar 2022 trat Rechtsanwältin Wendel in die Rechtsanwaltskanzlei Leinenweber ein. Neben ihrem Fachgebiet im Arbeitsrecht widmet sie sich allen zivilrechtlichen Mandaten, insbesondere im Miet- und Vertragsrecht.

Karriere

2022
Eintritt in die Kanzlei

2009
Verleihung des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht

1999
Zulassung als Rechtsanwältin

Referendariat am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Portrait Sabine Wendel

Sabine Wendel
Leinenweber. Die Rechtsanwälte
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Mietrecht, Allgemeines Zivilrecht

Sprachen
Deutsch

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Sekretariat
E-Mail: kanzlei@raeleinenweber.de

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