Alle Beiträge zum Stichwort: Bauen
Baurecht
Der versteckte Mangel – Mythos oder Wahrheit?
Was ist ein offener Mangel, was ein versteckter Mangel und wie unterscheidet sich letzterer von dem arglistig verschwiegenen Mangel? Wer trägt wann die Beweislast? Nebst unterschiedlichen Voraussetzungen liegen auch unterschiedliche Gewährleistungsfristen vor.
Baurecht Schweiz
Wohnbauten: In die Ruhe investieren (CH)
Das Ruhebedürfnis gewinnt an Bedeutung. Gerade bei Wohneigentum sollte dem Schallschutz daher Beachtung geschenkt werden. Es lohnt sich daher, dies schon vor dem Kauf zu beachten.
Rechnungsprüfung
Leistungskürzung: So ist die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten zu prüfen
Bei der Rechnungsprüfung von Stundenlohnarbeiten oder Zeithonoraren wird oft darüber gestritten, ob der abgerechnete Zeitaufwand tatsächlich erforderlich war. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dazu nun wichtige Grundsätze aufgestellt.
Baurecht Schweiz
Die Regeln der Baukunde: Was strafbar ist (CH)
Wer vorsätzlich oder fahrlässig bei der Leitung, der Ausführung oder dem Abbruch eines Bauwerkes die anerkannten Regeln der Baukunde verletzt, kann sich unter Umständen strafbar machen. Aus diesem Grund müssen sich die leitenden und ausführenden Personen auf dem Bau stets bewusst sein, welche Risiken sie eingehen.
Baurecht Schweiz
Bauen ohne Baubewilligung lohnt sich nicht (CH)
Auch wenn eine Baute oder Anlage nach der eigenen Beurteilung keiner Baubewilligung bedarf, ist es empfehlenswert, das entsprechende Bauamt über das geplante Bauvorhaben vorab zu informieren und die Baubewilligungspflicht zu klären. Der Beitrag informiert über die Baubewilligungspflicht und die Ausnahmen davon.
Baurecht
Nutzungsuntersagung: Hundezwinger im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat entschieden: Eine sog. Nutzungsuntersagungsverfügung, mehr als zwei Hunde in einer Außenzwingeranlage zu halten, ist rechtmäßig.
Vorkaufsrecht
Milieuschutz: Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung
Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werden.
Bauliche Veränderungen:
Form des Beschlusses sowie Pflichten und Haftung des Verwalters
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums muss mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Dabei sind auch die nicht beeinträchtigten Eigentümer stimmberechtigt. Daneben muss ggf. die Zustimmung der Eigentümer vorliegen, die über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.