Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Vorkaufsrecht Milieuschutz: Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung

Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.  

Die Klägerin, eine Immobiliengesellschaft, wendet sich gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts. Sie erwarb ein im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelegenes Grundstück, das mit einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1889 bebaut ist, in dem sich 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten befinden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Verordnung, die dem Schutz der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen dient (sog. Milieuschutzsatzung). Das Bezirksamt übte das Vorkaufsrecht zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft aus, um der Gefahr zu begegnen, dass ein Teil der Wohnbevölkerung aus dem Gebiet verdrängt wird, wenn im Anschluss an die Veräußerung die Wohnungen aufgewertet und die Mieten erhöht oder die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt würden.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ausgeführt, dass das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertige. Die sozialen Erhaltungsziele würden gefördert. Werde das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, seien nach Lage der Dinge die vom Bezirksamt geschilderten erhaltungswidrigen Entwicklungen zu befürchten. Ein gesetzlicher Ausschlussgrund für die Ausübung des Vorkaufsrechts liege nicht vor; die zu erwartenden Nutzungen des Erwerbers seien ebenfalls zu berücksichtigen.

Das BVerwG ist dem nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben. Der Beklagte durfte sein Vorkaufsrecht für das im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung gelegene Grundstück nicht ausüben. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nämlich ausgeschlossen, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel aufweist. Diese Voraussetzungen liegen vor, so das BVerwG.

BVerwG, Urteil vom 9.11.2021, 4 C 1.20

Beitrag veröffentlicht am
2. Februar 2022

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
23.10.2026

Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit – ein Lehrstück aus der anwaltlichen Praxis

Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit führt nicht automatisch zu einem Vergütungsanspruch. Anhand eines anonymisierten Falls aus der anwaltlichen Praxis zeigt der Beitrag, welche Voraussetzungen § 37 Abs. 3 BetrVG stellt und warum der Freizeitausgleich grundsätzlich Vorrang hat.

Beitrag lesen
Medizinrecht
23.10.2026

Konkurrentenstreit um Arztsitze: Wann erledigt sich das Auswahlverfahren von selbst – und welche strategischen Chancen eröffnet das?

Der Wettbewerb um Arztsitze oder Anstellungsgenehmigungen beschäftigt viele Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). In einem vor dem Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob die Vergabe einer Anstellungsgenehmigung automatisch »verpufft«, wenn bestimmte Ereignisse – wie z.B. ein Verzicht auf die Zulassung des ursprünglich Begünstigten oder die Umwandlung der genehmigten Anstellung in eine Zulassung des angestellten Arztes – während des laufenden Rechtsstreits eintreten. Das BSG hat mit Urteil vom 11.12.2024 klargestellt, dass sich in solchen Fällen nicht nur die einzelne Genehmigung, sondern das gesamte Auswahlverfahren erledigt. Mit Urteil vom 26.3.2025 hat der 6. Senat diese Grundsätze inzwischen ausdrücklich bestätigt und für die Frage nutzbar gemacht, unter welchen Voraussetzungen eine Anstellungsgenehmigung überhaupt erteilt werden darf. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die rechtlichen Zusammenhänge sowie die praktischen Konsequenzen für Ärztinnen, Ärzte und MVZ-Betreiber, die sich an Zulassungsverfahren beteiligen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
22.10.2026

Netzanschluss zuerst – Netzanschlussbedingungen, Fristen und technische sowie vertragliche Absicherung (PL)

Der Zugang zum Stromnetz entscheidet zunehmend darüber, ob ein Windenergieprojekt in Polen realisiert und finanziert werden kann. Die neuen Vorschriften ändern die Bedingungen für den Netzanschluss: Sie führen zusätzliche Gebühren, Sicherheitsleistungen und kürzere Fristen ein, eröffnen zugleich aber neue flexible Anschlussmodelle. Wir erläutern, was diese Änderungen für Investoren bedeuten und welche Risiken bereits bei der Projektplanung berücksichtigt werden sollten.

Beitrag lesen