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Steuerrecht
Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz: Gesetzgeber beschränkt Möglichkeiten der Steuervermeidung
Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes sollen missbräuchliche Steuergestaltungen eingedämmt werden. Konkret sieht das Gesetz folgende Änderungen vor:
Gesellschaftsrecht
Die Einberufung einer Versammlung (B.V.)
In der Satzung einer niederländischen haftungsbeschränkten Gesellschaft, der B.V., steht, wer eine Gesellschafterversammlung berufen kann. In manchen Fällen ist das nur die Geschäftsführung. Problematisch wird es, wenn die Geschäftsführung die Versammlung nicht berufen möchte. Für den Fall kann die Satzung weitere Möglichkeiten bieten.