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DS-GVO
Datenschutz: Schadenersatz bei unzulässigem Detektiveinsatz
Schadenersatz aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen wegen rechtswidriger Detektivüberwachung setzt keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung (mehr) voraus. Einen Ausschluss vermeintlicher Bagatellschäden sieht das Gesetz nicht vor. Das bestätigte nun das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG).

BAG 2 AZR 597/16 – Überwachung des Arbeitnehmers durch einen Detektiv kann Kündigung rechtfertigen
Das Bundesarbeitsgericht hat in BAG 2 AZR 597/16 entschieden, dass die verdeckte Überwachung des Arbeitnehmers durch einen Detektiv nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig sein kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Hierbei ging es um einen Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig krankgeschrieben war und gleichzeitig im Betrieb seines Sohns eine Konkurrenztätigkeit ausgeübt hat.