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Gesetzgebung: Wachstumschancengesetz in abgespeckter Fassung verabschiedet
Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz wurde dieses Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Vermittlungsausschusses nach langer parlamentarischer Diskussion abgeschlossen. Das Entlastungsvolumen fällt deutlich geringer aus als zunächst geplant. Hieraus ergeben sich folgende für die Arbeitnehmerbesteuerung bedeutsame Änderungen:
Lohnsteuer
Elektromobilität: Vom Arbeitgeber gewährte „Aufladevorteile“ sind lohnsteuerfrei
Kann ein Arbeitnehmer sein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens kostenlos oder verbilligt aufladen, ist dieser „Aufladevorteil“ seit 2017 lohnsteuerfrei. Unerheblich ist dabei, ob ein privates oder ein betriebliches Fahrzeug aufgeladen wird.