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Steuerrecht Sonderausgabe zum Jahresende 2024

Mit Blick auf eine Vielzahl herausfordernder Themen im In- und Ausland – sowohl politischer als auch wirtschaftlicher Natur – ist der Gesetzgeber im Jahr 2024 nicht untätig geblieben. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Steuerfortentwick- lungsgesetz wurden gleich zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die einerseits Er- leichterungen für viele Steuerzahler bringen sollen, auf der anderen Seite aber auch bestimmte Anforderungen verschärfen – worauf man vorbereitet sein sollte. Dabei wurde das Jahressteuergesetz am 05. Dezember 2024 veröffentlicht. Das Steuer- fortentwicklungsgesetz ist aufgrund des Bruchs in der Ampel-Koalition noch nicht verabschiedet worden. Beide Gesetze sind allerdings von vielen Detailänderungen geprägt.

Zu begrüßen sind etwa weitere Vereinfachungen bei der Steuerfreiheit für kleinere Photovoltaikanlagen sowie bei der Umsatzsteuer. Durch die gesetzliche Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung sollen außerdem Restrukturierungen, insbesonde- re im Mittelstand, vereinfacht werden. Auch die Verlängerung der degressiven Ab- schreibung wird viele Unternehmen entlasten und – dieser Gedanke steckt dahinter – weitere Mittel für Investitionen in den Standort Deutschland freimachen. Die sog. Sammelpostenregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter soll ebenfalls eine pra- xistaugliche Anpassung erfahren.

Die Empfänger von Arbeitseinkommen dürfen sich auf entlastende Anpassungen beim Steuertarif sowie voraussichtlich eine Erhöhung des Kindergeldes freuen. Da mobiles Arbeiten und insbesondere auch das Arbeiten im Ausland ein immer größe- res Thema wird, haben wir die wichtigsten Punkte hierzu – und die möglichen Fall- stricke – ebenfalls in einem Beitrag thematisiert. Mit den ersten Schritten zur Ein- führung verpflichtender elektronischer Rechnungen steht einiges an Arbeit für die Unternehmen ins Haus. Und insbesondere bargeldintensive Unternehmen sollten die elektronische Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025 beachten bzw. sich darauf vorbereiten.

Genauere Infos erhalten Sie in der LFK Sonderausgabe:

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Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

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Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

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