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Steuerrecht Sonderausgabe zum Jahresende 2024

Mit Blick auf eine Vielzahl herausfordernder Themen im In- und Ausland – sowohl politischer als auch wirtschaftlicher Natur – ist der Gesetzgeber im Jahr 2024 nicht untätig geblieben. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Steuerfortentwick- lungsgesetz wurden gleich zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die einerseits Er- leichterungen für viele Steuerzahler bringen sollen, auf der anderen Seite aber auch bestimmte Anforderungen verschärfen – worauf man vorbereitet sein sollte. Dabei wurde das Jahressteuergesetz am 05. Dezember 2024 veröffentlicht. Das Steuer- fortentwicklungsgesetz ist aufgrund des Bruchs in der Ampel-Koalition noch nicht verabschiedet worden. Beide Gesetze sind allerdings von vielen Detailänderungen geprägt.

Zu begrüßen sind etwa weitere Vereinfachungen bei der Steuerfreiheit für kleinere Photovoltaikanlagen sowie bei der Umsatzsteuer. Durch die gesetzliche Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung sollen außerdem Restrukturierungen, insbesonde- re im Mittelstand, vereinfacht werden. Auch die Verlängerung der degressiven Ab- schreibung wird viele Unternehmen entlasten und – dieser Gedanke steckt dahinter – weitere Mittel für Investitionen in den Standort Deutschland freimachen. Die sog. Sammelpostenregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter soll ebenfalls eine pra- xistaugliche Anpassung erfahren.

Die Empfänger von Arbeitseinkommen dürfen sich auf entlastende Anpassungen beim Steuertarif sowie voraussichtlich eine Erhöhung des Kindergeldes freuen. Da mobiles Arbeiten und insbesondere auch das Arbeiten im Ausland ein immer größe- res Thema wird, haben wir die wichtigsten Punkte hierzu – und die möglichen Fall- stricke – ebenfalls in einem Beitrag thematisiert. Mit den ersten Schritten zur Ein- führung verpflichtender elektronischer Rechnungen steht einiges an Arbeit für die Unternehmen ins Haus. Und insbesondere bargeldintensive Unternehmen sollten die elektronische Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025 beachten bzw. sich darauf vorbereiten.

Genauere Infos erhalten Sie in der LFK Sonderausgabe:

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Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

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Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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