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Steuerrecht Sonderausgabe zum Jahresende 2024

Mit Blick auf eine Vielzahl herausfordernder Themen im In- und Ausland – sowohl politischer als auch wirtschaftlicher Natur – ist der Gesetzgeber im Jahr 2024 nicht untätig geblieben. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Steuerfortentwick- lungsgesetz wurden gleich zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die einerseits Er- leichterungen für viele Steuerzahler bringen sollen, auf der anderen Seite aber auch bestimmte Anforderungen verschärfen – worauf man vorbereitet sein sollte. Dabei wurde das Jahressteuergesetz am 05. Dezember 2024 veröffentlicht. Das Steuer- fortentwicklungsgesetz ist aufgrund des Bruchs in der Ampel-Koalition noch nicht verabschiedet worden. Beide Gesetze sind allerdings von vielen Detailänderungen geprägt.

Zu begrüßen sind etwa weitere Vereinfachungen bei der Steuerfreiheit für kleinere Photovoltaikanlagen sowie bei der Umsatzsteuer. Durch die gesetzliche Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung sollen außerdem Restrukturierungen, insbesonde- re im Mittelstand, vereinfacht werden. Auch die Verlängerung der degressiven Ab- schreibung wird viele Unternehmen entlasten und – dieser Gedanke steckt dahinter – weitere Mittel für Investitionen in den Standort Deutschland freimachen. Die sog. Sammelpostenregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter soll ebenfalls eine pra- xistaugliche Anpassung erfahren.

Die Empfänger von Arbeitseinkommen dürfen sich auf entlastende Anpassungen beim Steuertarif sowie voraussichtlich eine Erhöhung des Kindergeldes freuen. Da mobiles Arbeiten und insbesondere auch das Arbeiten im Ausland ein immer größe- res Thema wird, haben wir die wichtigsten Punkte hierzu – und die möglichen Fall- stricke – ebenfalls in einem Beitrag thematisiert. Mit den ersten Schritten zur Ein- führung verpflichtender elektronischer Rechnungen steht einiges an Arbeit für die Unternehmen ins Haus. Und insbesondere bargeldintensive Unternehmen sollten die elektronische Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025 beachten bzw. sich darauf vorbereiten.

Genauere Infos erhalten Sie in der LFK Sonderausgabe:

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Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

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Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

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