Alle Beiträge zum Stichwort: Irrtum
Erbrecht
Erbschaftsausschlagung: Anfechtung bei relevantem Irrtum über Zusammensetzung des Nachlasses
Wer einen überschuldeten Nachlass zu erben droht, kann diese drohende Last rechtzeitig ablehnen und das Erbe ausschlagen. Was aber passiert, wenn man erst danach von Vermögenswerten des Erblassers erfährt, und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um doch noch in den Genuss der Erbschaft zu kommen, zeigt die folgende Entscheidung des Oberlandesgerichtsfurt am Main (OLG).
Erbrecht
Anfechtung der Erbschaftsausschlagung
Die Tochter nahm an, die Mutter habe Schulden gehabt. Die Erbschaft schlug sie deshalb aus. Einige Monate später informierte der Nachlasspfleger die Tochter darüber, dass zum Nachlass der Mutter ein Konto-Guthaben „im oberen fünfstelligen Bereich“ gehörte. Daraufhin focht sie ihre Willenserklärung an, die Erbschaft auszuschlagen, und beantragte einen Alleinerbschein.
Verletzung von Aufklärungspflichten - kann die Käuferin Rückzahlung verlangen?
Welche Informationspflichten hat ein Verkäufer?
Die Käuferin wollte eine Matratze zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Ihre Begründung: der Verkäufer habe sie nicht darüber aufgeklärt, dass die Matratze für ihr Gewicht zu hart sei und somit seine Informationspflichten verletzt. Jedoch hat die Käuferin auch nicht nachgefragt. Kann sie sich dennoch vom Vertrag lösen?
Erbrecht
Erbe erst ausschlagen, dann Ausschlagung anfechten: Geht das?
Einmal ausgeschlagen – immer ausgeschlagen? So könnte man fast meinen, wenn man eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf liest. Doch es ist wie folgt zu differenzieren:
Internetauktion
Schnäppchenjäger aufgepasst: Ein Auto ist nicht für einen Euro zu haben
Bietet ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis: „Preis 1 Euro“ tatsächlich einen Euro, führt dies nicht zu einem wirksamen Kaufvertrag, wenn ersichtlich ein Versehen vorliegt und tatsächlich nicht ein Sofort-Kaufangebot abgegeben werden sollte, sondern eine Versteigerung gewollt war. Dem Interessenten steht dann kein Schadenersatz in Höhe des für ein vergleichbares Fahrzeug aufzubringenden Betrags zu.