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Erbrecht Erbe erst ausschlagen, dann Ausschlagung anfechten: Geht das?

Einmal ausgeschlagen – immer ausgeschlagen? So könnte man fast meinen, wenn man eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf liest. 

Doch es ist wie folgt zu differenzieren:

Hält der Erbe die Erbschaft für finanziell uninteressant und schlägt sie folglich aus, kann er dies nicht anfechten, wenn er später feststellt, dass wertvolle Nachlassgegenstände vorhanden sind oder ein Gegenstand wertvoller ist, als angenommen. Irrt der Erbe jedoch über die Zugehörigkeit bestimmter Rechte zum Nachlass, sieht das anders aus, wenn es sich dabei um eine wesentliche Eigenschaft der Erbschaft handelt (z. B. Überschuldung des Nachlasses). Voraussetzung: Der Irrtum muss auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruhen. Das ist nicht der Fall, wenn nur deren Wert falsch eingeschätzt wird.

Wichtig:

Unterliegt der Erbe ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe, ist er nicht zur Anfechtung berechtigt. Denn nicht der Wert selbst, sondern die wertbildenden Faktoren sind als Eigenschaften anzusehen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.1.2020, 3 Wx 167/19

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Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

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Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

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Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

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